Wettbewerbsverstoß seitens iTunes

Die EU-Kommission macht dem Musikanbieter iTunes schwere Vorwürfe auf angeblichenVerstoß gegen die Wettbewerbsregeln. Der Grund für diesen Vorwurf seien die Einschränkungen des Erwerbs von Songs, die auf den Wohnsitz des Kunden bezogen.

Die Aussagen des Pressesprechers der Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes, Jonatahan Todd, bestätigte dadurch französische Zeitungsberichte. Die EU-Kommission teilte dem iTunes-BesitzerApple sowie weitere betroffenen Musikverlagen die einzelnen Gesichtspunkte des Verstoßes in einer Mitteilung mit. Die Unternehmen bekamen eine Frist von zwei Monaten um ihr Vorgehen vor denBrüsseler Behörden zu rechtfertigen.

Die Kommission in Brüssel ist gegen diese Einschränkung, dass Benutzer von iTunes ihrem Wohnort nach gegliedert werden und sich danach richten müssen. Das heißt, wer in Belgienbestellen möchte, muss eine Kreditkarte von einer in Belgien ansässigen Bank besitzen. Die Überprüfung seitens iTunes erfolgt dann anhand der Daten der Kreditkarten. Durch diesesVerfahren wird der Wohnort des Kunden erfasst und schränkt diesen dann ein. Dies, so Todd, verstoße gegen das europäische Wettbewerbsrecht. Des Weiteren sind die Preise der einzelnenSongs in den einzelnen EU-Staaten unterschiedlich. Wenn man zum Beispiel einen Song in Deutschland über iTunes kauft, zahlt man 0,99 Euro – in Großbritannien wiederum umgerechnet 1,17Euro.

Apple selbst hätte einen einheitlichen iTunes-Shop vorgezogen, jedoch haben andere Musikanbieter auf urheberrechtliche Grenzen verwiesen. Die EU-Idee auf einheitliche Lizenzen ist bishergescheitert.

Die betroffenen Musikkonzerne sind nach Angaben der britischen Tageszeitung „The Financial Times“ die vier großen Firmen Universal, Warner, EMI und Sony BMG. Zurzeit istiTunes auf dem kostenpflichtigen Musikdownload Markt führend.

Quelle: Tagesschau Online

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