Microsoft droht ein erneutes Bußgeld aufgrund der Nichterfüllung vonAuflagen eines EU-Urteils vor drei Jahren. Microsoft hat nun vier Wochen Zeit darauf zu reagieren. Bisher ist es noch nie vorgekommen, dass Auflagen nicht erfüllt wurden. Ein neuesStrafverfahren wurde nun eingeleitet.
Die EU-Kommission beschloss im Jahr 2004 eine Bußgeldstrafe in Höhe von 497,2 Millionen Euro und verschiedene Auflagen gegen den Softwarekonzern Microsoft. Es war die höchste Summe,die bisher von der EU verhängt wurde. Dem Urteil zufolge hätte Microsoft das populäre Betriebssystem Windows nur noch ohne den integrierten „Media Player“ausliefern dürfen und anderen Unternehmen Informationen bereitstellen müssen, die neue Softwareprodukte für Windows ermöglichen. Auch müsse jede zukünftige Erweiterunggenehmigt werden, was das Unternehmen jedoch als völlig inakzeptabel zurückwies.
Microsoft kam in den letzten drei Jahren dem Urteil nach Meinung der EU nur äußerst unzureichend nach. Der Konzern verlange unrechtmäßig Lizenzgebühren, was den 2004 verhängten Auflagen widerspreche. Deshalb wurde nun ein neues Verfahren eröffnet und weitere Strafzahlungen angedroht. Innerhalb der nächsten vier Wochen kann das Großunternehmen noch dazu Stellung nehmen. Nach Ablauf dieser Frist könnte die EU ein erneutes Bußgeld anordnen und zwar bis zu drei Millionen Euro täglich, die auch rückwirkend eingezogen werden können. Schon im Juni 2006 musste Microsoft 280,5 Millionen Euro wegen Missachtung der Auflagen zahlen.
Quellen: Tagesschau Online | Deutsche Welle Online
Dieser Beitrag wurde vor am Donnerstag, 1. März 2007 um 16:30 Uhr veröffentlicht und unter Controller: News, Portal: #Musik.Netzwelt, Software gespeichert. Sie können Kommentare zu diesem Eintrag über den RSS-2.0-Feed verfolgen.
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