Im Rahmen der Diskussion um so genannte Killerspiele in Deutschland trittBundesfamilienministerin Ursula von der Leyen dem Problem mit ersten Gesetzesänderungen entgegen, um Kinder und Jugendliche vor gewalthaltigen Inhalten zu schützen. Es ist von bessererKommunikation und plakativen Hinweisen die Rede.
„Wir wissen schon heute, dass für einen besseren Jugendschutz in der Praxis Gesetzesänderungen notwendig sind, deshalb handeln wir jetzt mit dem Sofortprogramm“,so
die Ministerin.
Ein Ziel des Sofortprogramms ist es, Trägermedien wie zum Beispiel Computerspiele und DVDs gesetzlich für Kinder und Jugendliche unzugänglich zu machen, ohne eine vorherigePrüfung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM). Die Produkte sollen nur in entsprechenden Geschäften und an Erwachsene verkauft werden.
„Ein Händler, der solche Spiele an Kinder und Jugendliche unter 18 verkauft, macht sich strafbar“, so von der Leyen. Um schwarze Schafe unter den Händlernaufzudecken, welche die Produkte an Kinder und Jugendliche verkaufen, sollen Testkäufe durch Lockvögel der Behörden legalisiert werden.
In diesem Zusammenhang ist von einer Umrüstung der Kassensysteme die Rede. Akustische oder optische Warnhinweise sollen sofort kenntlich machen, wenn ein entsprechendes Produkt verkauftwird.
Zudem soll durch eine Gesetzesänderung im Jugendschutzgesetz das Verbot der entsprechenden Inhalte bereits dann greifen, wenn das Computerspiel von Gewalt beherrscht wird. EineGewaltverherrlichung wie sie nach § 15 Abs. 2 JuSchG notwendig war, würde wegfallen.
Kriterien die bisher zu einer Indizierung durch die BPjM führten, sollen zudem verschärft werden. Spiele, „in denen deutlich visualisierte Gewaltanwendung mit ‚Lebensammeln‘ oder Erreichen eines weiteren Levels belohnt wird oder in denen Mord- oder Metzelszenen detailliert dargestellt werden“, sollen in Zukunft in Deutschland ebenfalls auf dem Indexstehen.
Ein weiterer Schritt zur Aufklärung stellt die Verpackung der Produkte dar. So sollen größere Alterskennzeichen der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) sowie der FreiwilligenSelbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) ähnlich wie auf Zigarettenschachteln auf die Inhalte hinweisen.
Eine konkrete Fassung der Indizierungskriterien der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) müsse gefasst werden und auch die Länder sollen kurzfristig ihrEingreifen bei der USK verstärken.
Quelle: Golem.de