Microsoft zu 280 Millionen Euro Strafe verurteilt

Die EU-Kommission hat gegen den US-Software-Hersteller Microsoft eine Strafzahlung von 280Millionen Euro verhängt. Microsoft habe die im März 2004 verhängten Kartell-Auflagen noch immer nicht erfüllt, so die Begründung. Microsoft will gegen die Strafe beimEuropäischen Gerichtshof klagen.

Nach 2004 ist dies schon die zweite Strafe, die die EU-Wettbewerbsbehörde gegen Microsoft verhängt. Die Kommission kam zu dem Schluss, das Microsoft die 2004 verhängten Auflagen,anderen Unternehmen die Anpassung an ihr Betriebssystem Windows zu erleichtern und die Unternehmen mit entsprechenden Daten zu versorgen, nicht erfüllt habe. Somit wurde eine Strafe von 1,5Millionen Euro pro Tag, rückwirkend zum 15. Dezember 2005 verhängt. Der Höchstsatz hätte bei zwei Millionen Euro pro Tag gelegen. Sollte Microsoft weiterhin gegen die Auflagenverstoßen, könnte das Bußgeld ab August diesen Jahres auf bis zu drei Millionen Euro täglich angehoben werden.

Microsoft muss anderen Software-Entwicklern „umfassende und genaue“ technische Informationen zur Verfügung stellen, damit diese in der Lage sind, Programme zu entwickeln,die reibungslos mit Microsofts Betriebssystem Windows arbeiten können.

„Ich bedauere, dass Microsoft mehr als zwei Jahre nach der Entscheidung sein illegales Verhalten noch nicht eingestellt hat“, erklärte EU-Wettbewerbskommissarin NeelieKroes. „Ich habe keine andere Wahl, als wegen dieses fortgesetzten Verhaltens diese Strafzahlungen zu verhängen. Keine Firma steht über dem Gesetz.“

Microsoft warf der EU-Kommission vor, die Auflagen nicht eindeutig formuliert zu haben und sie zu schwankend gewesen seien. Die EU wies dies zurück. Die Auflagen hätten sich nichtgeändert und seien eindeutig formuliert gewesen. „Es ist an Microsoft, brauchbare Unterlagen vorzulegen.“, sagte Kroes. Gleichzeitig betonte sie, dass dies auch eineMahnung an andere Unternehmen sei, sich an die Gesetze in der EU zu halten.

Microsoft hat bereits angekündigt, gerichtlich gegen diese Strafe vorzugehen. „Wir werden die europäischen Gerichte anrufen, um zu entscheiden, ob unsere Anstrengungenausreichend waren und ob die nie dagewesene Strafe der Kommission gerechtfertigt ist“, sagte Microsoft-Anwalt Brad Smith in Brüssel. „Wir glauben nicht, dass irgendeineStrafe, schon gar nicht in dieser Höhe, angemessen ist.“ Die Auflagen aus Brüssel seien zu unklar gewesen, und außerdem habe Microsoft in den letzten Jahren seinen guten Willenunter Beweis gestellt. Es sei des weiteren erst in diesem Frühjahr nach Rücksprachen mit Brüssel klar geworden, welche Unterlagen eigentlich genau benötigt werden. Seit dem seien300 Mitarbeiter Tag und Nacht damit beschäftigt die geforderten Daten bereit zu stellen.

Die EU-Kommission hatte Microsoft neben der Rekordstrafe 2004 auch weiter Auflagen gestellt. So musste Microsoft unter anderem eine Windows Version ohne Media Player anbieten und anderen UnternehmenCodes von verschiedenen Software-Schnittstellen offen legen. Auch gegen diese Auflagen hat Microsoft beim Europäischen Gerichtshof geklagt. Dies wird jedoch keine aufschiebende Wirkunghaben.

Kommentieren