Ab 2007 wird es nun auch die „Internet-Rundfunkgebühr“ geben. Mittlerweile ist esamtlich und entschieden. Alle Computer, die über einen Internetzugang verfügen, sind „neuartige Rundfunkgeräte“ und dafür muss geblecht werden.
Ab 1. Januar 2007 ist es nun soweit. Für jeden PC mit Internetzugang müssenGebühren bezahlt werden. Ausgeschlossen sind dabei auch nicht Freiberufler, die ihren Computer zum Beispiel nicht im Büro stehen haben, oder Apple-Benutzer.
Die monatliche Gebühr wird sich zum Beispiel von 5,52 Euro auf 17,03 Euro erhöhen, wenn auch weder Radio noch TV vorhanden sind.
Es gibt jedoch einen Lichtblick. Zumindest bei Angestellten können innerhalb eines Grundstücks die beruflich und privat genutzten Geräte zusammengerechnet werden. Selbst wenn dabeiverschiedene Arbeitszimmer definiert sind, geht das. Wenn aber bei einem Freiberufler das Arbeitszimmer abgetrennt ist, so gilt dies nicht.
Quelle: Heise Online