Die Datenschützer freuen sich – die Sicherheitsexperten sowie Polizeiärgert es. Die Rede ist von Niedersachsens Polizeigesetz, welches es erlaubte den Kommunikationsverkehr jeder Person und ohne konkreten Verdacht zu beobachten.
Der erste Senat des Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kam der Verfassungsbeschwerde eines Richters aus Oldenburg nach und erkläre den entsprechenden PassusÃ’Â in NiedersachsensPolizeigesetz für nichtig. Bislang war es erlaubt Telefongespräche mitzuhören, Verbindungsdaten von Handys, SMS und E-Mail zu speichern und auszuwerten. Ein konkreter Verdacht, dassdie betreffende Person ein Verbrechen plant, war nicht notwenig. Lediglich Tatsachen, welche die Annahme rechtfertigen, dass eine Straftat geplant sei, sind von erheblicher Bedeutung. Personen welcheunter Beobachtung standen, mussten lediglich im nachhinein über die „Aktion“ informiert werden, aber selbst hier waren Ausnahmen möglich
Das Urteil hat bundesweitweite Bedeutung, da viele Bundesländer dabei sind ihrer Polizei ebenfalls erweitere Befugnisse zu gewähren. Als Grund nennt man u.a. die Terrorbekämpfung, dieohne solche Maßnahmen nur schwer möglich seien.
Quelle: N-TV Online