Deutsches EU-Haftbefehlsgesetz ist nichtig

Das deutsche Gesetz zum Europäischen Haftbefehl istverfassungswidrig und somit nichtig. Zu diesem Urteil kam heute das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Anlass für die Entscheidung war die drohende Auslieferung eines Deutsch-Syrers, den spanische Behörden mit der Al Kaida in Verbindung brachten.
Somit dürfen vermutliche Straftäter mit deutschem Pass, gegen die in einem EU-Staat ein Haftbefehl ausgestellt wurde, vorerst nicht ins Ausland ausgeliefert werden. Seit August 2004 war esin Deutschland erstmals möglich, aufgrund vereinfachter Auslieferungsverfahren eigene Staatsbürger ins Ausland abzusetzen. Jedoch beschloss der Gesetzgeber laut dem zweiten Senat zu wenigVorkehrungen, um die Grundrechte deutscher Tatverdächtiger zu schützen. Eine Lösung wäre es, wenn das Gesetz an den EU-Rahmenbeschluss zum Europäischen Haftbefehl aus demJahr 2002 angepasst wird. Dieser lasse genügend Spielraum offen.

Der deutsch-syrische Kaufmann Mamoun Darkazanli hatte erfolgreich eine Verfassungsklage eingereicht. Die spanische Justiz beschuldigte ihn, das Terrornetzwerk Al Kaida in Deutschland, Spanien undGroßbritannien finanziell und logistisch unterstützt zu haben. Er muss nun umgehend aus der Auslieferungshaft entlassen werden, ebenso wie andere Deutsche, die wegen dem EU-Haftbefehl festsitzen.

Zypries: Vier bis sechs Wochen bis zum neuen Gesetz

Nach der Aufhebung des EU-Haftbefehls kündigte die Justizministerin BrigitteZypries (SPD) eine schnelle Überarbeitung des Gesetzes an. Sie bezeichnete dies als „ein weiteren Rückschlag für die Bundesregierung bei der Bekämpfung desinternationalen Terrorismus“ und verspreche innerhalb von vier bis sechs Wochen eine neue Version des Europäischen Haftbefehls vorlegen zu können. Jedoch räumt Zypries ein, dassdieser Schritt zu mehr Bürokratisierung führt.

Unterdessen appellierte auch die EU-Kommission an Deutschland so schnell wie möglich ein neues Gesetz zum EU-Haftbefehl präsentieren zu können: „Wir appellieren anDeutschland, so schnell wie möglich die Mängel des Gesetzes zu beseitigen.“ Weiter sagte ein Sprecher der Kommission:Ã’Â „Das Urteil unterstreicht dieVerantwortung der Mitgliedstaaten und der jeweiligen Parlamente“.

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