Der Staat will Hartz-IV-Empfänger stärker überwachen, um Fälle von Leistungsmissbrauch früher als bisher aufzudecken. Das berichtet das Nachrichtenmagazin „Focus“ unter Berufung auf eine Liste mit 36 Vorschlägen für Gesetzes-Änderungen, die eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe Anfang Juli beschlossen hat. Demnach soll die Frequenz der automatischen Datenabgleiche von bislang vier Mal im Jahr auf bis zu einmal pro Monat erhöht werden.
Bei dem Abgleich prüfen die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen, ob Hartz-IV-Empfänger unberechtigt Zusatz-Einnahmen erzielen, etwa durch Renten, Kapitalerträge oder Minijobs. Neben strengeren Kontrollen schlagen die Experten laut des Berichts auch Erleichterungen für Langzeitarbeitslose vor. So sollen Hartz-IV-Bezüge künftig nicht mehr pfändbar sein.
Geplant ist auch, die Leistungen künftig in der Regel für zwölf Monate zu bewilligen statt wie bisher für sechs. Dadurch könne der bürokratische Aufwand „in erheblichem Umfang gemindert werden“, zitiert das Nachrichtenmagazin aus dem Beschluss der Fachleute. Außerdem sollen Hartz-IV-Bezieher, die kurzfristig in Geldnot geraten sind, künftig eine Abschlagszahlung auf die Leistung des nächsten Monats erhalten können.
Der Vorschuss ist auf 30 Prozent des Regelbedarfs begrenzt. Bislang wird Bedürftigen in solchen Fällen ein Darlehen gewährt, was sehr verwaltungsaufwendig ist. Bereits bekannt ist, dass das von Andrea Nahles (SPD) geführte Bundesarbeitsministerium die Hartz-IV-Gesetze vereinfachen und einige Sanktionen lockern will, insbesondere für Arbeitslose unter 25 Jahre.
Quelle: dts Nachrichtenagentur