Tausende Anwälte sollen es zu ihrem Geschäftsmodell gemacht haben, Empfänger von Hartz IV zu vertreten – und auf diese Weise einen Großteil ihres Geldes verdienen. Das schreibt der ehemalige Fernsehjournalist und Jurist Joachim Wagner dem „Spiegel“ zufolge in seinem diese Woche erscheinenden Buch „Vorsicht Rechtsanwalt – ein Berufsstand zwischen Mammon und Moral“. 2012 gab die Bundesagentur für Arbeit demnach 39,6 Millionen Euro für die Honorare der Anwälte von Hilfsempfängern aus.
Die Erfolgsquote von Klagen gegen HartzIV-Bescheide habe für 2011 bei 44 Prozent gelegen, vor allem weil die Gesetze hastig verabschiedet und seit ihrer Einführung mehr als 60-mal modifiziert worden seien. In Berlin kassierten den Angaben zufolge sechs Sozietäten 2010 von den Jobcentern jeweils mehr als 100.000 Euro bei Hartz-IV-Prozessen, eine Kanzlei habe sogar über 300.000 Euro bekommen. Im niedersächsischen Gifhorn stammten nach Schätzungen des Jobcenters zwischen 2008 und 2012 zwei Drittel aller Einsprüche gegen Bescheide von einem einzigen Rechtsanwalt.
Die Behörde musste ihm 2012 mehr als 72.000 Euro überweisen. Manche Anwälte klagten selbst Centbeträge ein, denn wenn sie gewinnen, zahlt das Jobcenter ihr Honorar, verlieren sie, zahlt die Justizkasse. Im thüringischen Unstrut-Hainich-Kreis habe das Jobcenter vorübergehend zehn zusätzliche Sachbearbeiter eingestellt, um die massenhaften Klagen eines einzelnen Anwalts zu bearbeiten, hieß es.
Quelle: dts Nchrichtenagentur