Den Abgeordneten des Deutschen Bundestages sollen künftig alle Drucksachen elektronisch zugestellt werden. Von der nächsten Legislaturperiode an sollen die Abgeordneten ihre Drucksachen in der Regel auf elektronischem Weg erhalten, heißt es in einem Beschluss, der an diesem Donnerstag im Parlament verabschiedet werden soll.
Es handelt sich dabei um die Drucksache 13654 mit dem Titel: „Änderung der Geschäftsordnung der Deutschen Bundestages, hier: Elektronische Verteilung von Drucksachen“.
Nur wer auf Papier besteht, soll noch Ausdrucke bekommen, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ (Dienstagausgabe). Außerdem gelten die Drucksachen künftig bereits als zugestellt, „wenn sie für die Mitglieder des Bundestages elektronisch abrufbar“ sind. Bisher heißt es in Paragraf 77 der Geschäftsordnung: „Vorlagen werden gedruckt und an die Mitglieder des Bundestages … verteilt.“
Paragraf 123 regelt, dass eine Drucksache als zugestellt gilt, „wenn sie den Mitgliedern des Bundestages in ihre Fächer gelegt worden ist“. Diese Vorgabe ist wegen der vielen Fristen im Parlamentsbetrieb wichtig. „Der Bundestag wird moderner“, kommentierte Thomas Strobl, Vorsitzender des zuständigen Geschäftsordnungsausschusses den Beschluss gegenüber der Zeitung.
„Außerdem sparen wir viel Geld und gewaltige Mengen an Papier.“ Die Neuregelung sei deshalb auch praktizierter Umweltschutz, findet der CDU-Politiker. Alle Vorlagen, die im Bundestag verhandelt werden, erscheinen fortlaufend nummeriert als „Drucksache“.
Dabei geht es nicht nur um Gesetzentwürfe und Beschlussempfehlungen, sondern auch um Anträge sowie um große und kleine Anfragen. In einer Wahlperiode kommen so über 10.000 Drucksachen zusammen. Viele bestehen nur aus wenigen Blättern. Einige – wie der Haushaltsplan – sind mehr als 3.000 Seiten dick. Sie müssen bisher gedruckt und an die Abgeordneten verteilt werden. Der Papierverbrauch geht in die Tonnen.
Quelle: dts Nachrichten