Im Ermittlungsverfahren gegen den Alt-Bundespräsidenten Christian Wulff und einen Filmmanager wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und der Bestechung zeichnet sich einem Medienbericht zufolge eine Anklage ab.
Eine stille Erledigung des Falles sei unwahrscheinlich geworden, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ (Dienstagausgabe). Bei einem Treffen zwischen der Staatsanwaltschaft Hannover und den beiden Wulff-Verteidigern am Montagnachmittag sollen die Strafverfolger ihr Angebot vom 13. März, das Verfahren nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung gegen Zahlung fünfstelliger Geldauflagen einzustellen, wiederholt haben.
Gleichzeitig mit dem Angebot der Verfahrenseinstellung hatten die Ermittler damals den Strafvorwurf gegen Wulff auf den Vorwurf der Bestechlichkeit hochgeschraubt. Ob Wulff unter diesen Bedingungen auf das Angebot eingehen wird, ist unklar. Falls es keine Einigung gebe, würden sie Anklage erheben, sollen die Strafverfolger erklärt haben.
Ein Gericht, entweder eine Kammer des Landgerichts Hildesheim oder des Landgerichts Hannover, muss dann noch entscheiden, ob die Anklage zugelassen wird oder nicht. Mit Erklärungen von Verteidigung und Staatsanwaltschaft wird am Dienstag gerechnet.
Quelle: dts Nachrichtenagentur