Neuer Rundfunkbeitrag bringt erhebliche Mehrkosten

Der neue Rundfunkbeitrag kommt die Justiz in Deutschland teuer zu stehen: Das belegt ein Schreiben des hessischen Justizministers Jörg-Uwe Hahn (FDP) an ARD, ZDF und GEZ, das der „Bild-Zeitung“ (Samstagausgabe) vorliegt.

Darin bringt Hahn sein „Unverständnis über die Ausgestaltung und die finanziellen Auswirkungen“ des neuen Rundfunkbeitrags für „die hessische Justiz“ zum Ausdruck. Nach der Gebühren-Reform wird seit dem 1. Januar 2013 der Rundfunkbeitrag auch für jeden einzelnen Richterarbeitsplatz mit Computer kassiert.

Dadurch sind die Kosten explodiert. Konkret beklagt Hahn in dem Schreiben unter anderem die „Verzehnfachung des Beitrags“ für die „Ordentliche Gerichtsbarkeit in Hessen“. Die Beiträge für die Ordentliche Gerichtsbarkeit seien von 5.910 Euro im Jahr 2012 auf 60.770 im Jahr 2013 gestiegen.

Noch teurer ist die Reform für die sogenannte „Fachgerichtsbarkeit“ geworden: Hier haben sich die Beiträge verfünfzehnfacht: Im Jahr 2012 musste die Fachgerichtsbarkeit in Hessen 984 Euro GEZ-Beitrag bezahlen. Im Jahr 2013 sind es 14.959 Euro Rundfunkbeitrag. Für die Staatsanwaltschaften in Hessen hat sich der Beitrag nahezu versiebenfacht.

Er stieg von 2.270 Euro (2012) auf 14.743 Euro in 2013. Für die Justiz in Hessen insgesamt sind die Kosten für den Rundfunkbeitrag seit dem 1. Januar 2013 von 73.078 Euro auf 118.877 Euro gestiegen. Hahn stellt deshalb das System des neuen Rundfunkbeitrags grundsätzlich in Frage. Der FDP-Politiker sagte der „Bild-Zeitung“: „Was eigentlich als gerechte Abgabe pro Haushalt gedacht war, entpuppt sich als ein El Dorado für die öffentlichen Rundfunkanstalten. Jeder Mensch kann aber nur einmal Fernsehen oder am Computer arbeiten. Wenn ich jeweils als Arbeitnehmer, Kunde im Geschäft und Privatperson zur Kasse gebeten werde, ist das System schlicht in Schieflage.“ Die Kostenexplosion in Hessen ist allerdings kein Einzelfall, auch andere Bundesländer leiden unter der Mehrbelastung. Wörtlich heißt es in Hahns Schreiben an ARD, ZDF und GEZ: „Derzeit erheben auf Initiative Hessens die Landesjustizverwaltungen der anderen Bundesländer die Auswirkungen der Veränderung der Rundfunkbeitragspflicht auf die Justiz. Die ersten Rückmeldungen aus anderen Bundesländern zeigen ebenfalls eine finanzielle Mehrbelastung.“

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