Gema vs. YouTube: Neuer Klage-Krieg

Die deutsche Verwertungsgesellschaft Gema hat gegen die Internet Video-Plattform Youtube eine Unterlassungsklage eingereicht. Grund ist ein Hinweis in gesperrten YouTube-Videos auf die Gema.

Der Streit zwischen der Google-Tochter YouTube und der deutschen Verwertungsgesellschaft Gema geht in eine neue Runde.

Der Grund: Nutzer sehen unter bestimmten Videos – beispielsweise „Gangnam Style“, dem Überraschungs-Hit des vergangenen Jahres –  einen Hinweis, dass der Clip nicht verfügbar sei, weil die Gema nicht die erforderlichen Rechte eingeräumt habe. Mit dieser Formulierung ist die Gema allerdings überhaupt nicht einverstanden und reichte eine Unterlassungsklage gegen die Google-Tochter ein.

Für Gema-Chef Harald Heker ist dieser Hinweis „reine Stimmungsmache“, denn schließlich sperre YouTube mehr Videos, als die Gema fordere. Eine YouTube-Sprecherin entgegnete, dass dieses Verfahren lediglich die Lösungsfindung verlängere. Denn bereits seit 2009 stehen Google und die Gema, die in Deutschland die Urheberrechte von Komponisten oder Textautoren vertreten, auf Kriegsfuß, weil sie sich nicht über eine Mindestvergütung von YouTube-Videos einigen können. Die Gema möchte 0,375 Cent pro Abruf, doch Google lehnte diese Forderung bisher ab.

Weiteres Verfahren in Hamburg

Beide Seiten stehen sich auch bei einer Gerichtsverhandlung in Hamburg gegenüber. Dort entschied das Landgericht im vergangenen Frühjahr, dass YouTube zwar auf Gema-Aufforderung ausgewählte Videos löschen müsse, aber nicht verpflichtet sei, jeden einzelnen Clip schon beim Hochladen auf Gema-Gebührenpflicht zu überprüfen.

Qzelle: Express Online  

Bild:
(c) Torben Wengert / Pixelio.de

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