Was ändert sich 2013?

Das Jahr 2012 neigt sich dem Ende zu – was wird uns im Jahr 2013 erwarten? Hier ein paar Regeln und Sätze im Bereich „Soziales“, die sich im kommenden Jahr ändern werden.

Krankenkasse: Für Besserverdiener wird die gesetzliche Krankenkasse etwas teurer. Bislang mussten Arbeitnehmer bei einem Einkommen über 3.825 Euro keine Krankenversicherungsbeiträgen zahlen. Im nächsten Jahr steigt das Limit allerdings auf 3.937,50 Euro. Bei einem Beitragssatz von 8,2 Prozent, den die Arbeitnehmer tragen müssen, bedeutet das eine maximale Mehrbelastung von gut neun Euro.

Hartz IV und Sozialhilfe: Am 1. Januar 2013 wird die Grundsicherung im Alter und bei Arbeitslosigkeit auf 382 Euro erhöht – das sind acht Euro mehr als in diesem Jahr. Das ist der Betrag, der für einen alleinstehenden Erwachsenen gilt. Die Sätze für die anderen Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft werden anteilig erhöht. Zum ersten Mal nach zwei Jahren steigen auch die Regelbedarfssätze für Kinder. Je nach Alter gibt es monatlich drei bis fünf Euro mehr.

Minijobs: Bislang durfte man sich mit einem Minijob 400 Euro dazu verdienen, diese Grenze steigt jetzt auf 450 Euro. Komplett sozialabgabenfrei ist die geringfügige  Beschäftigung dann allerdings nicht mehr. Zahlt bislang nur der Arbeitgeber pauschal 15 Prozent in die Rentenversicherung ein, sollen künftig auch die Arbeitnehmer 3,9 Prozent leisten. Dafür haben sie dann auch Anspruch auf Erwerbsminderungsrente und Riester-Förderung.

Betreuungsgeld und Betreuungsplatz: Ab 1. August 2013 haben Eltern einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz ihrer Kinder zwischen einem und drei Jahren. Entweder sie geben ihr Kind in eine Kindertagesstätte oder zu einer Tagesmutter. Allerdings scheint dies bei dem derzeitig schleppenden Kita-Ausbau fast unmöglich. Sollte die Kommune keine Betreuung gewährleisten, können die Eltern Schadenersatz einklagen.

Zeitgleich zum Anspruch auf einen Betreuungsplatz wird auch das umstrittene Betreuungsgeld eingeführt. Mütter und Väter, die eine staatliche geförderte Betreuung nicht in Anspruch nehmen, sollen 100 Euro pro Kind bekommen – übrigens auch dann, wenn beide Elternteile Vollzeit arbeiten. Später sollen es 150 Euro pro Kind werden.

Elterngeld: Im Sommer hat der Bundestag im Stillen eine Änderung beim Elterngeld beschlossen, die für Kinder, die ab 2013 geboren werden, wirksam wird. Es wird eine neue Berechnungsgrundlage für das Elterngeld geben: Bislang wird das tatsächliche Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate herangezogen, so wie es auf der Lohnabrechnung steht. Ab 2013 wird der Nettoverdienst ermittelt, in dem vom Bruttoverdienst einheitlich 21 Prozent für Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden – im Schnitt zahlen die meisten Beschäftigten etwas weniger Sozialversicherung, darum gibt es bei einem Bruttolohn von 2.000 bis 3.000 Euro etwa sieben bis zehn Euro weniger Elterngeld. Auf der Lohnsteuer eingetragene Freibeträge werden nicht mehr berücksichtigt.

Um das Elterngeld zu erhöhen, ist für verheiratete Paare vor der Geburt oftmals ein Wechsel der Lohnsteuerklasse sinnvoll. Bei der Berechnung des Elterngelds zählt nur noch die Steuerklasse, die zwölf Monate vor Geburtsmonat überwiegt. Die Steuerklasse III bringt also nur dann mehr Elterngeld, wenn sie mindestens sieben Monate lang vor der Geburt des Kindes auf der Lohnsteuerkarte steht.

Rentenversicherung: Bei der gesetzlichen Rentenversicherung sinkt der Satz um 0,7 Prozentpunkte auf nunmehr 18,9 Prozent. Beispielweise bei einem Bruttoeinkommen von 2.000 Euro bleiben am Ende sieben Euro mehr übrig – bei 5.000 Euro brutto sind es 17,50 Euro.

Quelle: NTV Online

Bild:
(c) Gerd Altmann / Pixelio.de

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