Zu krank, um in Deutschland zu arbeiten, aber in der Schweiz geht’s

Weil er in Deutschland angeblich zu krank war, um zu arbeiten, kassierte Lehrer Martin B. (61) Frührente. Gleichzeitig aber unterrichtete er an einer Berufsschule in der Schweiz und verdiente zusätzlich etwa 9.900 Euro brutto im Monat.

Bis 1997 war Martin B. als Lehrer an der Wirtschafts- und Gesellschaftskunde an der Theodor-Heuss-Berufsschule in Wetzlar (Hessen) tätig. Als es zwischen ihm und der Schulleitung zum Streit kam, meldete sich der damals 47-Jährige einfach krank und ging 1998 in Frühpension.

Doch ab 2001 unterrichtete der Frührentner an einer privaten Wirtschaftsschule in der Schweiz – sein Monatsgehalt: 12.000 Franken (9.900 Euro). Dreist wie er war, kassierte er nebenher  seine private Berufsunfähigkeitsrente von 988 Euro im Monat munter weiter. Somit erhielt er also bis 2004 zwischen 356 und 2.000 Euro Pension aus Deutschland – bis das Land Hessen von seinem Job in der  Schweiz erfuhr.

Das Argument des Lehrers: Das deutsche Schulsystem mache ihn krank, in der Schweiz könne er arbeiten. Dabei hatte schon 2010 das Bundesverwaltungsgericht entschieden: Martin B. ist dienstfähig. Jetzt wirds richtig teuer für den Betrüger, denn nach dem Betrugsurteil fordert die Versicherung 90.000 Euro zurück.

Bis zu 4.000 Euro Arbeitslosengeld in der Schweiz!

Als die Berner Privatschule von dem Betrug hörte, kündigte sie dem 61-Jährigen fristlos. Aber Martin B. macht weiter Kasse. Bis zu zweieinhalb Jahre bekommt er Arbeitslosengeld in der Schweiz: Über 4.000 Euro im Monat! Vor Gericht schwieg er, sein Anwalt will in Revision gehen.

Quelle: Bild Online

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