Noch alle Latten am Zaun? Das fragt sich Lothar Thieme (69) aus Weidenhain bei Torgau neuerdings – mit seinem Nachbarn spricht er schon lange nicht mehr, doch jetzt hat der ihm sein Küchenfenster „zugenagelt“.
Stellt euch mal vor, ihr sitzt gemütlich beim Frühstück und plötzlich „nagelt“ euch euer Nachbar das Küchenfenster zu. So erging es jetzt Lothar Thieme (69) aus Weidenhain in Sachsen. Wie jeden Tag, saß er mit seiner Frau gemütlich am Frühstückstisch, als plötzlich der Nachbar nur 25 Zentimeter vor seinem Küchenfenster einen Bretterverschlag als Sichtschutz aufbaute.
Nachbarschaftsstreit wegen ein paar Ästen
1964 kaufte Familie Thieme das Haus – schon damals grenzte die Küchenwand mit Fenster an die Grenze des Nachbarn. Zu dieser Zeit war alles noch in Ordnung, bis zu dem Tag, an dem Thieme sich erlaubte, ein paar Äste abzuschneiden, die auf sein Grundstück ragten. Der Nachbar fand das alles andere als lustig und es entwickelte sich ein Nachbarschaftsstreit, der nun in Form des 2,12 Meter hohen und 1,97 Meter breiten Zaunes seinen Höhepunkt fand.
„Wir können doch nicht immer bei Kunstlicht frühstücken“, beschwert sich Lothar Thieme und reicht Klage ein. Bereits seit drei Jahren herrscht absolute Funkstille zwischen den Nachbarn. Jetzt muss der Richter klären, was mit dem Sichtschutz passieren soll.
„Man kann sich erkennen“
Einen Ortstermin gab es bereits und das ist ein kleiner Auszug aus dem Ortsprotokoll: „Bei geöffnetem Rollladen ist festzustellen, dass die Lichtverhältnisse in der Küche zum Zeitpunkt des Ortstermins, genau um 9.14 Uhr so sind, dass man sich gegenseitig erkennen kann.“ Heißt das für Familie Thieme nun, sie müssen weiterhin mit „zugenageltem“ Fenster frühstücken? Die Gerichtsverhandlung am 22. Oktober wird es klären.
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