Sächsische Kundin bucht Bordeaux statt Porto

Eine undeutliche Aussprache im Reisebüro kann teuer werden. Das erlebte jetzt eine Kundin aus Sachsen, die fast 300 Euro für einen Flug bezahlen muss, den sie nie angetreten hat – der gewünschte Zielort wurde dialektbedingt nicht klar artikuliert.

Eine Buchung ist auch dann gültig, wenn die Mitarbeiterin eines Reiseunternehmens den Zielort, zum Beispiel in der Bretagne wegen undeutlicher Aussprache des Kunden falsch verstanden hat – so das Urteil des Landesgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt. Die Kundin trägt bei einer Buchung die Verantwortung dafür, dass die Mitarbeiterin des Reisebüros den Namen des gewünschten Zielortes richtig verstanden hat.

Bordeaux statt Porto

Allerdings hatte die Frau aus Sachsen, die ursprünglich eine Reise nach Porto in Portugal buchen wollte, dialektbedingte Schwierigkeiten, den Ort korrekt auszusprechen und die Reisebüromitarbeiterin buchte einen Flug nach Frankreich in das schöne Städtchen Bordeaux. Das Reisebüro forderte dennoch vor Gericht den Reisepreis ein und bekam tatsächlich Recht – die Dame aus Sachsen muss  den Reisepreis in Höhe von 294 Euro bezahlen, obwohl sie die Reise nie angetreten hat.

Die Mitarbeiterin im Reisebüro gibt an, dass sie vor der verbindlichen Buchung zweimal in korrekter hochdeutscher Sprache die Flugroute genannt habe. Insofern sei ein wirksamer Vertrag mit dem Reiseziel Bordeaux zustande gekommen. Dieser Auffassung folgte das Gericht.

Solche Fehlbuchungen kein Einzelfall

Jährlich finden sich einige Kunden in einem Ort namens Rodez in Frankreich wieder, doch eigentlich wollten sie nach Rhodos in Griechenland. Auch in Sydney in Nova Scotia, Kanada, landeten schon mehrfach enttäuschte Besucher, die ihren Koffer für eine Australien-Reise gepackt hatten.

Quelle: Spielel Online

Bild:
(c) Rainer Sturm / Pixelio.de

Schlagworte: , , , , ,

Kommentieren