Software-Panne bei BKA und BPOL löscht Beweise

Eine Software-Panne beim Bundeskriminalamt und der Bundespolizei hat über Monate hinweg Beweismittel in Ermittlungsverfahren der Telekommunikationsüberwachung unwiederbringlich gelöscht. Das BKA spielt den Schaden allerdings herunter.

Daten aus der Telekommunikationsüberwachung, wie sie in Ermittlungen gegen Schwerkriminelle und Terroristen gesammelt werden, sind verloren. Ein Softwarefehler führte dazu, dass vom 4. Dezember 2011 bis zum 10. Februar 2012 am BKA-Standort Wiesbaden systematisch Daten aus Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) des BKA und der Bundespolizei unwiderruflich gelöscht wurden. Unter anderem abgehörte Telefongespräche, mitgelesene E-Mails, Kurzmitteilungen (SMS) und Telefaxe sowie die Lokalisierung von Mobiltelefonen (Funkzellenabfrage).

BKA spielt den Schaden herunter

Das BKA bestätigte die Verluste, beteuerte allerdings, dass die wirklich relevanten Inhalte zu Ermittlungsverfahren zuvor ausgewertet und aktenkundig gemacht worden seien. Daten zu Ermittlungen gegen Mitglieder und Unterstützer des Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) seien nicht betroffen.

Rechtsexperten sehen die unwiederbringliche Löschung dieser Daten allerdings weitaus kritischer. „Wenn den Strafverfolgern Originaldaten aus Überwachungsmaßnahmen verloren gehen und auch keine wörtlichen Abschriften von Mitschnitten, E-Mails oder anderen Nachrichten vorhanden sind, ist das problematisch. Liegen nur noch Auswertungen seitens der Ermittler vor, haben diese nur noch einen Beweiswert von minderer Qualität. Das kann sich auch auf eine Verurteilung auswirken“, so der Berliner Strafrechtler und Juraprofessor Alexander Ignor.

Quelle: Focus Online

Bild:
(c) Arno Bachert / Pixelio.de

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