Aus für ACTA-Internetsperren

Selten war ein Eu-Vertrag so umstritten wie ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement). Das Handelsabkommen zur Abwehr von Fälschungen sollte verhindern, dass billige Kopien hochwertiger Güter in den Handel gelangen können.

ACTA wurde 2010 zwischen der EU, den USA und neun weiteren Staaten ausgehandelt – darunter Australien, Kanada, Japan, Südkorea und der Schweiz. Das EU-Parlament hat das umstrittene Gesetz nun endgültig verworfen – eine große Mehrheit der Abgeordneten stimmte gegen die Einschränkung der Freiheit im Internet. Ein Neuabkommen wird es definitiv nicht geben. „Die Menschen sind nicht mehr bereit, dass wesentliche politische Fragen, die ihr Leben betreffen, in undemokratischen Verfahren an ihnen vorbei verhandelt werden“, so der netzpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion im Bundestag, Konstantin von Notz.

ACTA für Urheberrechtsschutz

ACTA sollte verhindern, dass billige Kopien hochwertiger Güter ins Netz gelangen – und Rechte von Entwicklern, Urhebern und Rechte-Inhabern schützen. Doch die Umsetzung des Vertrages hätte zu größeren Problemen geführt, denn dann wären Internetprovider für Urheberrechtsverstöße ihrer Kunden verantwortlich gewesen. Wenn beispielsweise ein Telekom-Kunde illegal einen Film angeboten hätte, wäre die Telekom dafür zur Rechenschaft gezogen worden.

Mögliches Aus für YouTube und CO.

Zudem hätte der Abschluß das Aus für Youtube und Co. bedeuten können. Den lediglich die Sichtbarkeit eines raubkopierten Filmes für ein paar Sekunden wäre strafbar gewesen. Da dies kaum zu verhindern wäre, hätten Portale wie YouTube sehr strenge Beschränkungen einführen müssen oder gar nicht mehr existieren können.

ACTA bezieht sich nicht nur aufs Internet. Auch Pharmakonzerne sollten geschützt werden, was allerdings bedeutet hätte, dass kranke Menschen in Entwicklungsländern keinen Zugang mehr  zu kostengünstigen Medikamenten-Kopien erhalten hätten.

Quelle: Bild Online

Bild:
(c) Gerd Altmann / Pixelio.de

Schlagworte: , , ,

Kommentieren