Kino.to-Urteil: Viereinhalb Jahre Haft für Gründer des Filmportals


Seit etwa einem Jahr schon ist die Streaming-Plattform www.kino.to abgeschaltet, nun hat das Leipziger Landgericht das Urteil gefällt: Der 39-jährige Gründer und Chef der Seite muss für viereinhalb Jahre ins Gefängnis. Der Grund sind die vielfachen Urheberrechtsverletzungen, die ihm nachgewiesen werden konnten.

Kino.to war das größte deutsche Portal seine Art. Doch trotz der Abschaltung geht der Kampf ums illegale Streamen weiter: Es gibt genug andere ähnliche Seiten, welche die Nutzer nun mit Kinofilmen und Serien versorgen. Zu Spitzenzeiten hatte Kino.to Angaben der sächsischen Generalstaatsanwaltschaft zufolge bis zu vier Millionen Nutzer täglich.

Umfangreiches Geständnis aller Beteiligten

Der Angeklagte hat wie seine fünf zuvor verurteilten Kollegen ein Geständnis abgelegt. Um im Internet viel Geld zu verdienen, gründete der gelernte Fußbodenleger aus Leipzig das Portal, auf dem Links zu insgesamt 135.000 raubkopierten Filmen, Serien und Dokumentationen zu finden waren. „Den Mitwirkenden ging es einzig und allein um den Profit“, erklärte Chefankläger Dietmar Bluhm. Die verdienten Millionen, die durch Werbeeinnahmen erwirtschaftet wurden, müssen jetzt allerdings abgegeben werden.

Bluhm sagt weiter, der 39-Jährige hätte Millionen Menschen an Urheberrechtsverletzungen gewöhnt, sodass eine ganze Generation nun denke, geklaut sei normal. „Alle Einnahmen von Kino.to hätten nicht ausgereicht, um auch nur einen Blockbuster zu bezahlen“, erklärt er.

Quelle: Rhein-Zeitung | PC Games

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(cc-by-sa) Didi01 / pixelio.de

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