Neuregelung des Lauschangriffs

In letzter Minute haben SPD, Grüne und CDU/CSU ihren Streit bezüglichdes Lauschangriffs beigelegt. Dies bestätigte jetzt Norbert Röttgen, der Fraktionsgeschäftsführer der CDU/CSU.

Die Regierung muss sich auf eine Neuregelung des Gesetzes bis Ende Juni einigen, sonst wird das Gesetz rechtskräftig.

Das Gesetz erlaubt Polizei und Staatsanwaltschaft beispielsweise Wanzen in Wohnungen und Büroräumen im Kampf gegen die Kriminalität einzusetzen und so die Räume akustisch zuüberwachen. Allerdings wird die Abhörpraxis durch einige Sachen erschwert werden. Denn Gespräche mit nahestehenden Personen, die nicht mit der Straftat in Verbindung stehen,dürfen nicht mitangehört werden.

Diese Vorgehensweise hat das Bundesverfassungsgericht im letzten Jahr als verfassungswidrig erklärt, da so die geschützte Privatsphäre des Menschens nicht mehr eingehalten werdenkonnte.

Heute billigte der Bundestag die Neuregelung des Gesetzes. Am morgigen Freitag wird das Gesetzt dem Bundesrat vorgestellt, wo schon mit der Zustimmung gerechnet wird.

Quellen: Die Welt Online | N-TV Online

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