Ratifizierungsprozess der EU-Verfassung vorerst gestoppt

In Deutschland wurde der Ratifizierungsprozess der EU-Verfassungvorläufig gestoppt. Dies verhinderte Bundespräsident Horst Köhler indem er mitteilte, das Ratifizierungsgesetz vorerst nicht zu unterschrieben. Er wolle das Urteil desBundesverfassungsgerichtes abwarten. Geklagt hatte der CSU-Bundestagsabgeordnete Gauweiler.

Gauweiler hatte vor dem Verfassungsgericht geklagt und eine Überprüfung des Ratifizierungsprozesses gefordert. Er sieht in ihm einen Verstoß gegen die Bestimmungen desÃ’Â Grundgesetzes.

Nur einen Tag vor dem EU-Ratsgipfel fällt eine Entscheidung von höchster politischer Bedeutsamkeit.
Den Schwarzen Peter nun Horst Köhler zuzuschieben, wäre nicht angebracht. Er achtet damit nur die Stellung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Er hatte signalisiert, dass er imFalle einer Zustimmung des Gerichtes das Gesetz unterschreiben werde. Scheinbar prüfen die Richter in Karlsruhe das Gesetz nun eingehend. Eine positive oder negative Entscheidung bezüglichder Verfassung kann dauern.

Gauweiler hatte seinen Antrag auf Prüfung bereits im Mai per Eilverfahren eingereicht.
Anders als in den Niederlanden oder Frankreich entschied in Deutschland nicht das Volk, sondern der Bundestag über Annahme oder Ablehnung der EU Verfassung. Dieser stimmte mit großerMehrheit dafür. Größter Gegner war die CDU, aber auch bei dieser stimmten nur 20 Parlamentarier dagegen.

Quelle: Spiegel Online

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