Arbeitgeber darf den Nachweis gleich fordern
Ein Arbeitgeber kann von seinem Mitarbeiter die notwendige ärztliche Bescheinigung bereits am ersten Tag vorlegen lassen. Für dieses Vorhaben, welches von den sonst üblichen drei Kalendertagen abweicht, benötigt es nicht einmal einer rechtlichen Begründung oder eines konkreten Sachverhalts.
Dabei handelt sich in keinster Weise um die Verletzung des allgemeinen arbeitsrechtlichen Schikaneverbots. Diese Auffassung vertritt das Landesarbeitsgericht in Köln.
Eine 60-jährige Rundfunk-Redakteurin meldete sich nach Streitigkeiten um eine nicht genehmigte Dienstreise zu deren Termin einfach krank. Ihr Chef forderte sie daraufhin auf, bei zukünftigen Krankheitsfällen den Krankheitsnachweis direkt am ersten Tag abzugeben.
Die Redakteurin, welche von sich sagt, „so gut wie nie krank zu sein“, empfand dies als willkürliche Schikane. Vor Gericht vertrat sie die Auffassung, dass es, sofern der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer früher als am vierten Tag die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlange, einer sachlichen Rechtfertigung bedarf. Doch das ist – wenn auch weit verbreitet – ein Irrtum.
Laut dem so genannten Entgeltfortzahlungsgesetz ist der Arbeitgeber sehr wohl berechtigt, die umstrittene Vorlage des Krankenscheines zu verlangen – und das ohne jegliche Begründung.
Wie seht ihr das?
Würdet ihr es Ok finden, wenn euer Arbeitgeber die Krankenbescheinigung sofort verlangen würde? Was würdet ihr machen? Schreibt es uns!
Quelle:
Aerztezeitung.de
Bild:
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Schlagworte: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Bescheinigung, Gericht, Krank