Freispruch mit bitterem Beigeschmack

Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs ist der Marokkaner Mzoudi endgültig vom Vorwurf der Beihilfe zum Mord an über 3000 Menschen freigesprochen worden. Es gibt keine Beweise dafür,dass er den Todespiloten des 11. September geholfen hat. Jetzt will ihn Hamburg möglichst schnell ausweisen. Doch was erwartet Mzoudi in seiner Heimat?

AP Freispruch für Abdelghani Mzoudi: Überraschendes Urteil Karlsruhe – Etwas überraschend kam das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) schon. Nach einer Hauptverhandlung mitvielen Nachfragen und schlüssigen Argumenten der Bundesanwaltschaft hatten viele Beobachter erwartet, dass die BGH-Richter der Argumentation der Ankläger folgen würden. Dann wäreder Fall Abdelghani Mzoudi noch einmal vor dem Hamburger Landgericht verhandelt worden, und eine Entscheidung über das Schicksal des jungen Mannes hätte weiter auf sich warten lassen. Dochstattdessen bestätigte der 3. Strafsenat einen spektakulären Freispruch in einem der umfangreichsten Prozesse der letzten Jahre und brachte das Mammut-Verfahren zu einem Ende. Damit ist daserste Urteil gegen einen der Männer rechtskräftig, die verdächtigt worden waren, den Todes-Piloten um Mohamed Atta geholfen zu haben. Damit steht fest: Es gibt keine ausreichendenBeweise dafür, dass Abdelghani Mzoudi ein Mitglied der Hamburger Terrorzelle war. Vom Vorwurf der Beihilfe zu den Terroranschlägen des 11. September wurde er freigesprochen – aus Mangel anBeweisen. Quelle: Spiegel.de

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