Künftig soll es eine Erleichterung vom Einsatz derDNS-Analyse zur Aufklärung von Verbrechen geben.
Gegen den Beschluss der Bundesregierung stellt sich zurzeit allerdings noch die Union.
Am Mittwoch beschloss die Bundesregierung die Ausweitung des Einsatzes von DNS-Analysen. Die rechtliche Anwendung dieser Methode soll durch die Gesetzesänderung gelockert werden.
Allerdings sprach die Union große Bedenken gegen diese Änderung aus.
„Der beschlossene Gesetzentwurf geht nicht weit genug“, so der CDU-Rechtspolitiker Jürgen Gehb. Der normale Fingerabdruck, sowie Fotos, seien ein genauso intensiverEingriff wie die DNS-Analyse. Die bayrische Justizministerin Beate Merk (CSU) äußerte sich mit denselben Kriterien.
Die Änderung des DNS-Analysen Gesetzes sieht vor, dass nun auch Staatsanwälte und die Polizei eine DNS-Analyse von Spuren am Tatort anordnen dürfen. Weiterhin soll der genetischeFingerabdruck in der DNS-Datei der Polizei auch bei Wiederholungstätern nicht erheblicher Straftaten möglich sein. Bislang wurden in dieser Datei nur Sexualverbrecher und Verbrecher miterheblichen Straftaten erfasst.
Quelle: N24 Online