Urteil: Illegale Streams ansehen ist strafbar

Viele machen es: Es erscheint ein neuer Film oder man verpasst die neuste Episode seiner Lieblingsserie – doch was tun? Na klar, ins Internet und Onlinestreams nutzen. „Das betreiben ist illegal, das Ansehen nicht.“ – Wer noch immer so denkt, liegt gründlich falsch.

Es passiert gut und gerne: Der Chef drängt zu Überstunden, dann verpasst man vielleicht auch noch den Bus und schon ist die Lieblingssendung vorbei. Natürlich brennt es nun unter den Nägeln – man möchte ja wissen, wie es weitergeht. Da sucht man doch im Netz einfach einen Onlinestream, lehnt sich gemütlich zurück und holt das Verpasste nach.

Millionen Nutzer werden zu Straftätern

Doch ab sofort ist es aus und vorbei mit der Gemütlichkeit. Das Betreiben der Onlinestreams war schon immer illegal, da die Urheberrechte verletzt wurden. Das Amtsgericht Leipzig fällt nun jedoch ein neues Urteil: Auch das Nutzen des besagten Angebots ist fortan strafbar.

Wir blicken ein paar Monate zurück: Im Juni dieses Jahres wurde das Onlineportal „kino.to“ aufgrund der Urheberrechtsverletzung vom Netz genommen. Gegen die Betreiber wurden juristische Schritte eingeleitet. Seitdem entbrannte erneut die Diskussion, in wie fern das Nutzen dieser Streams eine rechtliche Grauzone darstellt – oder eben nicht.

Online schauen ist böse, weil…

Die Erklärung des Urteils ist relativ simpel und logisch zugleich: Sehe ich mir online ein Video an, so landet dieses Video in einem temporären Zwischenspeicher des Computers, anders ausgedrückt: Es wird mehr oder weniger heruntergeladen. Soweit ist das auch nicht weiter dramatisch, denn nichts anderes passiert bei Plattformen wie YouTube auch.

Der bedeutende Unterschied ist jedoch: Die hier kopierten Vorlagen wurden illegal angeboten, wodurch auch das Herunterladen, also das Zwischenspeichern, bereits rechtlich belangt wird.

Aufatmen für bisherige User

Glück für alle, die dieses Angebot bisher wahrgenommen haben: Dieser Beschluss war bisher richterlich nicht gedeckt, das heißt es wird niemand geahndet, der in der Vergangenheit einmal einen illegalen Onlinestream genutzt hat.

Jetzt heißt es jedoch: Finger weg! Denn wer sich in Zukunft erwischen lässt, dem drohen hohe Geldstrafen, sowie eine zivil- oder strafrechtliche Verfolgung. Im schlimmsten Fall zieht dies eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren nach sich.

Quelle: Chip Online

Bild:
(c-by) Adactio / Flickr.com

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