EU – Verfassung

EU – Verfassung ist unsozial und undemokratisch!

www.systemfehler.info <<—– home Warum die EU-Verfassung unsozial und undemokratisch ist und anstrebt eine Militärmacht zu werden Die EU-Verfassung beinhaltet eineweitreichende Entsolidarisierung und Entmenschlichung unserer Gesellschaft. Bitte helfen Sie diese menschenverachtende Verfassung zu verhindern, und verteilen Sie diese Information weiter… Voneiner Verfassung erwarten die meisten Menschen, dass sie sowohl elementare als auch visionäre, allen Menschen dienende Grundregeln fixiert und dieGrundzüge des politischen Systems festlegt. Die EU-Verfassung wird jedoch mindestens der ersten Erwartung nicht gerecht – sie besitzt sogar dieUnverschämtheit und stellt eine Wirtschaftsideologie über den Menschen. So besitzen Wirtschaftswachstum und der Kampf um die Spitze iminternationalen Wettbewerb Verfassungsrang! (A.I-3) Imperialismusgehabe ist der Verfassung auch an anderen Stellen nicht fremd: â⒬žUm die Stellung des Euro iminternationalen Währungssystem sicherzustellen,…â⒬œ (A.III-90) Als Gegenleistung für die Aufopferung iminternationalen Prestigekampf bekommt der Bürger â⒬žeinen Raum […] ohne Binnengrenzen und einen Binnenmarkt mit freiem undunverfälschtem Wettbewerb.â⒬œ (A.I-3) In zahlreichen anderen Paragraphen wird der freie Binnenmarkt zum höchstenzu schützenden Gut erhoben, welches hoch über den Bedürfnissen des Menschen steht und so ist es nichtverwunderlich, dass es schon im vierten Artikel heißt: â⒬žDer freie Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr sowie dieNiederlassungsfreiheit werden innerhalb der Union […] gewährleistet.â⒬œ Alle Beihilfen (z.B. für dieöffentlichen Medien, Bildungseinrichtungen, soziale Träger) welche den Wettbewerb verfälschenkönnten, sind mit dem Binnenmarkt und damit der Verfassung unvereinbar. Selbst â⒬žBeihilfen zur Förderungder Kultur und der Erhaltung des kulturellen Erbesâ⒬œ sind nur erlaubt, â⒬žsoweit sie die Handels- und Wettbewerbsbedingungen inder Union nicht […] beeinträchtigen.â⒬œ (A.III-56) Einen Gottesbezug hat diese Verfassung weder verdient nochnötig, da dieser Kampf jeder gegen jeden so unreguliert wie möglich sicherzustellen der wahre Gott dieser Verfassung ist.Beschränkungen des Kapital- und Zahlungsverkehrs sind verboten (A.III-45) und â⒬žParlament und der Ministerrat[bemühen sich] um eine möglichst weit gehende Verwirklichung des Zieles eines freien Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten und drittenLändern,â⒬œ (A.III-46) obwohl der freie Kapitalverkehr Auslöser der Asienkrise war und in vielenLändern, darunter Argentinien, schwere volkswirtschaftliche Schäden angerichtet hat. Zwar anerkennt und achtet die Union das Recht auf Zugangzu den Leistungen der sozialen Sicherheit â⒬“ wohlgemerkt das Recht auf den Zugang nicht auf die Leistungen selbst!â⒬“ jedoch ist dies nicht einklagbar, denn es erfolgt â⒬žnach Maßgabe des Unionsrechtsund der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten,â⒬œ (A.II-34) Unter einer Modernisierung der Systeme des sozialen Schutzes wird implizit auch einAbbau der Sozialsysteme verstanden. (Vergleiche hierzu A.III-104 Buchstabe c) und k).) Wenn überhaupt wird die EU in der Sozialpolitik fastausschließlich auf den Gebieten tätig, welche die Verwertbarkeit der Arbeitnehmer betreffen. (Teil III, Kap. III, Abschnitt 2) DieseBeschränkung der Sozialpolitik auf die Arbeitswelt folgt einem perversen Verständnis von â⒬šsozial‘, inwelchem die soziale Gemeinschaft einer Verwertungslogik untergeordnet wird. Dies wird auch am Sozialfond deutlich, â⒬ždessen Ziel es ist, innerhalb der Uniondie berufliche Verwendbarkeit und die örtliche und berufliche Mobilität der Arbeitnehmer zu fördern sowie die Anpassungan die industriellen Wandlungsprozesse und an Veränderungen der Produktionssysteme insbesondere durch berufliche Bildung und Umschulung zuerleichtern.â⒬œ (A.III-113) Der Mensch und seine Bedürfnisse werden damit von der Verfassung vollkommen derWertschöpfungsmaschinerie untergeordnet! Eigentum verpflichtet nicht mehr, sondern wird durch die Verfassung umfangreich geschützt. Dasumstrittene Geistige Eigentum wird sogar bedingungslos geschützt. (A.II-17) Damit bekommen die TRIPS-Abkommen der WTO mit ihren verheerenden Folgenfür die Grundversorgung der Völker, z.B. mit Saatgut und Medikamenten, in Europa Verfassungsrang! Das bedeutet auch, dass Patente auf Softwareund Leben quasi durch die Hintertür eingeführt werden, womit eine Enteignung der (Wissens-)Ressourcen des Volkes in nie da gewesenemAusmaß eingeleitet wird. Nicht nur tausende kleine und mittlere Softwareunternehmen sind dadurch in ihrer Existenz bedroht, auch dasWertschöpfungsmodell der Open Source, welches u.a. das bekannte Linux hervorgebracht hat, wird komplett in Frage gestellt und Europa im Bereich der Softwareprogrammierungder Hegemonie durch amerikanische Großkonzerne schutzlos ausgeliefert. Darüber hinaus schließen Patente auf LebenMillionen von Menschen von der Nutzung biologischem â⒬žKnow-howsâ⒬œ aus, welches in jahrmillionenlanger Evolution entstandenenist. Der sensible Bereich der Nahrungsmittelproduktion kann so komplett von Großkonzernen kontrolliert werden. Die zusätzlichenvolkswirtschaftlichen Kosten durch den künstlich aufgeblähten Juristereibereich und die katalysierte Monopolisierung sind nicht absehbar.[1]Verbraucher- und Umweltschutz kommen in der Verfassung nur kurz und hauptsächlich in Form von Absichtserklärungen vor. Siemüssen jedoch mit den Bestimmungen der Verfassung vereinbar sein, sind also den Bedürfnissen des Binnenmarktes unterzuordnen. (A.III-129 bis132) Die Verfassung setzt sich sogar für eine Ausweitung des Verbrauchs (A.III-40), sowie für eine Förderung desWarenverkehrs (A.III-32) und damit des Umweltverbrauchs ein! Damit achtet die Verfassung weder Mensch noch Schöpfung, sondern inszeniert einen Tanz um das goldene Kalb, wiees mit der christlichen Tradition und den Werten der europäischen Völker unvereinbar ist! Die EU-Verfassung fordert undfördert eine Militarisierung und Aufrüstung der Europäischen Union â⒬žDieMitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern,â⒬œheißt es in Artikel 40 des ersten Teils. Doch damit nicht genug. Militäreinsätze auf fremdem Hoheitsgebiet werdenklar befürwortet, wobei eine bedenkliche Vermischung zwischen militärischen und polizeilichen Aufgaben stattfindet. (A.III-210) Das vom Volkgewählte Parlament wird weder an den â⒬žgrundlegenden Weichenstellungenâ⒬œ derMilitärpolitik noch an der konkreten Beschlussfassung beteiligt. Es ist lediglich regelmäßig auf dem laufenden zuhalten und anzuhören. (A.I-39/40/III-205) Durch die Möglichkeit einer â⒬žstrukturiertenZusammenarbeitâ⒬œ werden durch die Verfassung indirekt Koalitionen der (Kriegs-)Willigen gefördert, welche eine gemeinsame, gleichberechtigteFriedenspolitik gefährden oder sogar verhindern werden. (A.I-40/43/III-213) Damit wird der Grundstein für eine aggressive (sogenannte)Verteidigungspolitik nach amerikanischem Vorbild gelegt.[2] Die EU-Verfassung beinhaltet eine Abkehr vom Föderalismus hin zu einem zentralistischenGroßstaat. Das Subsidiaritätsprinzip â⒬“ nach dem diegrößere politische Ebene nur tätig wird, wenn ein Problem auf einerbürgernäheren, kleineren Ebene nicht lösbar ist â⒬“ wird bis zurUnkenntlichkeit ausgehöhlt (A.I-9) und selbst die staatliche Souveränität bei der Unterzeichnung internationalenAbkommen wird in Frage gestellt. (A.I-12) Die Europäische Kommission bestimmt darüber, ob ein Gesetz demSubsidiaritätsprinzip genüge tut oder nicht. (Protokoll über die Anwendung derGrundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit.)Liegt nach Ansicht der Kommission kein Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip vor, können von der EU auch aufGebieten, die nicht direkt in ihre Zuständigkeit fallen, Gesetze erlassen werden. (A.I-9) Eine Klage ist nur für zwei Monatemöglich, ab dem Zeitpunkt, ab dem die Verletzung der Subsidiarität bemerkt werden konnte! (A.III-270) Damit sind die Einzelstaaten auf den gutenWillen der EU angewiesen, wenn sie nicht alle Zuständigkeiten (mit Ausnahmen bei Rechts- und Verwaltungsvorschriften) verlieren wollen. Damit ist die EU keinföderalistisches Projekt mehr, sondern eine Huldigung an den Zentralismus. Die EU-Verfassung besitzt ein riesiges Demokratiedefizit Eine saubere Trennung zwischen Exekutive,Legislative und Verwaltung, wie in herkömmlichen Demokratien üblich, findet nicht statt. Im Gegenteil! In Form derEuropäischen Kommission wird durch die Europäische Verfassung ein Gremium legitimiert, welches in allen drei Bereichen weitreichendeKompetenzen besitzt und (mit Ausnahme der Sicherheits- und Außenpolitik) die EU nach Außen vertritt. (A.I-25) Es gibt kaum einen Bereichinnerhalb der Union in der die Kommission nichts zu sagen hat. Trotzdem, dass sie das bei weitem mächtigste Organ der EU ist, erhält dieKommission ihre Legitimation nicht durch das europäische Volk, sondern durch ihren Präsidenten, der die dreizehnEuropäischen Kommissare sowie die restlichen Kommissare ohne Stimmrecht benennt. (A.I-25/26) Jeder Kommissar und jeder Europäische Kommissar,der vom Präsident dazu aufgefordert wird, muss sein Amt niederlegen. (A.I-26/III-252) Damit hat der Präsident derEuropäischen Kommission de facto uneingeschränkte Macht über die Kommission, welche wiederum Einfluss auf alleeuropäischen politischen Prozesse hat. Wer den Präsidenten kontrolliert, kontrolliert damit die EU. Solch eine Struktur ist eher einer Diktaturwürdig als einer angeblichen Demokratie! Ebenso bedenklich ist, dass â⒬žsoweit in der Verfassung nichts anderes festgelegt ist,[…] ein Gesetzgebungsakt der Union nur auf Vorschlag der Kommission erlassen werden [kann].â⒬œ (A.I-25) â⒬žWird derMinisterrat kraft der Verfassung auf Vorschlag der Kommission tätig, so kann er […] Änderungen dieses Vorschlags nur einstimmigbeschließen.â⒬œ (A.I-301) â⒬žÃœber Abänderungen, zudenen die Kommission eine ablehnende Stellungnahme abgegeben hat, beschließt der Ministerrat einstimmig.â⒬œ (A.III-302) Das Parlament, dieeinzige vom Volk gewählte politische Kraft, hat gerade einmal soviel Einfluss im Gesetzgebungsprozess wie der Ministerrat mit dem es sich einigen muss. (A.III-302)Dadurch, dass die Kommission den Daumen auf dem Ministerrat hat (s.o.), kann sie den Gesetzgebungsprozess als Ganzes kontrollieren. Parlament und Ministerrat werden in den meistenFällen nur den Daumen heben oder senken können. Der eigentliche Gesetzgeber ist somit die Kommission! Wird in Betracht gezogen, dass sichähnliche, ebenso undemokratische Strukturen als Einfallstor für Lobbyisten in den Gesetzgebungsprozess bewährthaben,[3] wird klar, dass die geistigen Väter dieser Verfassung Europa keine die Völker Europas verbindende Demokratie schenken, sondern diePlutokratie voranbringen wollten. Nicht das Volk wird Europa regieren, sondern die Wirtschafts- und Machtelite! http://osxiphias.spymac.net Links die dieses Themaausführlich behandeln http://osxiphias.spymac.net/C1717615588/E774644699/ http://europa.eu.int/futurum/eu_constitution_de.htm

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