Umstrittene Bin-Laden-Äußerung
Ein Hamburger Richter ist erbost über eine Aussage Merkels zum Tod von Osama bin Laden, dem Chef des Terrornetzwerks al-Qaida. Jetzt erstattet er aufgrund öffentlicher Billigung eines Tötungsdeliktes Anzeige. Auch aus ihren eigenen Reihen erfuhr die Bundeskanzlerin scharfe Kritik.
„Diese Äußerung – für die Tochter eines christlichen Geistlichen verwunderlich und abseits aller Werte wie Menschenwürde, Barmherzigkeit und Rechtsstaat – begründet den Anfangsverdacht einer Straftat nach Paragraph 140 des Strafgesetzbuches“, so lautet die Anzeige des Hamburger Juristen Heinz Uthmann. Der 54-Jährige ist überzeugt davon, dass es sich bei den Äußerungen der Kanzlerin zum Tod von Bin Laden um eine Straftat handelt. Der Satz des Anstoßes laute folgendermaßen: „Ich freue mich darüber, dass es gelungen ist, Bin Laden zu töten.“ Uthmann nennt dieses Verhalten menschenverachtend, würde- und stillos.
Die juristischen Erfolgschancen seiner Anschuldigung stuft Uthmann als gering ein, da unklar ist, ob die Tötung Bin Ladens tatsächlich eine Straftat war und er weiß, dass kein deutscher Staatsanwalt so mutig sein würde, die Kanzlerin wegen dieser Sache anzuklagen. Dennoch ist er sich sicher, dass die Anzeige Konsequenzen für Merkel nach sich ziehen wird, da sogar Siegfried Kauder, der CDU-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzender des Rechtsausschusses, seine Unmut darüber kund tat. „Ein Ausschussvorsitzender der Regierungsfraktion äußert sich zur Bundeskanzlerin in der Regel nicht so“, so Uthmann. Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU), der Bruder von Siegfried Kauder, verteidigte aber die Bundeskanzlerin mit den Worten: „Als Christ gibt es für mich das Böse in der Welt. Osama war böse. Und man darf sich als Christ freuen, wenn es weniger Böses auf der Welt gibt.“ Die Kritik seine Bruders lässt er in der Öffentlichkeit allerdings unkommentiert.
Ist die Welt nun ein Stück weit sicherer?
Auf die Frage, warum Uthman den ganzen Aufwand mit der geringen Aussicht auf Erfolg betreibe, entgegnete er: “ Ich wollte meine Empörung und meine Erschütterung über dieses würdelose und stillose Verhalten zum Ausdruck bringen“, und betonte, dass es ihm um die Würde eines Rechtsstaates ginge und er sein Recht als Steuerzahler geltend machen wolle. Das Hamburger Arbeitsgericht möchte sich zu der Vorgehensweise seines Mitarbeiters nicht äußern, sondern verwies auf die Aussage des Regierungssprechers Steffen Seibert, der klar betonte, dass die Kanzlerin das Leid der Terroropfer vor Augen hatte und lediglich zum Ausdruck bringen wollte, dass „die Welt nun ein Stück weit sicherer sei“. Die Hamburger Behörden haben die Anzeige umgehend nach Berlin weitergeleitet, da die Äußerung dort getätigt wurde. Bleibt abzuwarten, ob die Anklage Folgen hat oder nicht.
Quelle: Spiegel.de | Focus.de
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