Notruf-Handyortung bald unzulässig?

Tag für Tag gehen über die europaweite Nummer 112 zahlreiche Notrufe ein, bei denen der Anrufer keine genauen Angaben zum Standort machen kann. Technisch sind die Zentralen in der Lage, GPS-fähige Handys zu orten – trotzdem soll es ihnen verboten werden.

GPS-Ortung als Chance

Standortbestimmung eines Anrufers auf den Meter genau, möglich gemacht über die mittlerweile in vielen Mobiltelefonen verbauten GPS-Sender – das war die Vision der Björn-Steiger-Stiftung, die sich seit Jahrzehnten um verbesserte rettungsdienstliche Infrastruktur und Optimierung der Notfallabläufe bemüht. Nach und nach wurde durch die Stiftung seit 2006 in allen deutschen Leitstellen die Möglichkeit geschaffen, die Position eines Anrufers exakt bestimmen zu können. Gerade Sprach- oder Sehbehinderten Menschen konnte so zeitnah Hilfe zuteil werden, auch wenn sie ihren Standort nicht formulieren konnten.

Neues Gesetz bringt Rückschritt

Jetzt wird im Bundesrat über einen Entwurf für eine neues Telekommunikationsgesetz beraten, das die GPS-Ortung nicht mehr zulässt. Einzig die Ortung über die Funkzelle, in der ein Mobiltelefon zum Zeitpunkt des Notrufs angemeldet ist, soll weiterhin möglich sein. Aus Sicht der Björn-Steiger-Stiftung ist dies ein heftiger Rückschlag, denn angeblich könnten so bestimmte Standpunkte gerade in ländlichen Gegenden bis zu zwölf Kilometer von der eigentlichen Position abweichen. Im Ernstfall könne dies die Rettung verzögern, so die Björn-Steiger-Stiftung. Dieser Meinung sind auch die Bundesvereinigung der Stotterer und die Schlaganfall-Hilfe. Beide treten für Personengruppen ein, denen eine solche Ortung im Ernstfall das Leben retten könnte.

Notruf-Fax, aber keine Notruf-SMS?

Auch die Tatsache, dass für Sprach- und Hörgeschädigte zwar ein Notruf Fax, aber nicht die Möglichkeit einer Notruf-SMS existiere prangerte Stiftungspräsident Pierre-Enric Steiger in einem Brief an politische Entscheidungsträger an. Insbesondere angesichts der wesentlich weiteren Verbreitung von SMS sei es an der Zeit sie als Notrufweg zuzulassen.

Die Björn-Steiger-Stiftung entstand im Andenken an den 1969 im Kindesalter tödlich verunglückten Jungen gleichen Namens, dem trotz sofort alarmiertem Notarzt über eine Stunde nicht geholfen werden konnte und der letztlich in Folge der langen Wartezeit verstarb. Björns Eltern entschieden damals, ihre Energien für eine Verbesserung dieser Zustände einzusetzen – aus heutiger Sicht mit vollem Erfolg: Die Stiftung ist seit mehr als 40 Jahren aktiv und ist maßgeblich verantwortlich für die Existenz einheitlicher Notrufnummern, durchgängig besetzter Leitstellen und sogar dafür, dass es überhaupt einen geregelten Rettungsdienst in Deutschland gibt.

Quelle: Heise.de

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