Es scheint ein ewig dauernder Prozess im Leben des Michael Jackson zu sein. Am 25.01.2005 leitete die Staatsanwaltschaft das Gerichtsverfahren gegen den „King of Pop“ ein.
Dabei sollen nun endlich „dingfeste“ Beweise dafür geliefert werden, dass Michael in einem sexuellen Interessenkonflikt mit einem kleinen Jungen stand als er diesen berührte. Zu den Beweismaterialien zählt die Staatsanwaltschaft unter anderem Bücher, Zeitschriften und Videos, sowie auch weitere Fotografien welche bereits im Jahre 1993 von der Polizei sichergestellt wurden. Um welche Form belastenden Materials es sich dabei nun genau handelt wurde von Richter Rodney Melville derzeit zensiert.
Man erwartet jedoch, dass die Verteidigung bei einer Sitzung am Freitag Einspruch erheben wird. Wie weit Jackson damit kommen wird ist unklar, schließlich werden ihm nun bereits zehn Anklagepunkte zur Last gelegt: Unter anderem unzüchtige Handlungen, Kindesentführung sowie Freiheitsberaubung. Das Verfahren, welches am Dienstag begann, wird bis zu einem halben Jahr dauern.
Sollte der „King of Pop“ tatsächlich verurteilt werden drohen ihm 20 Jahre Freiheitsstrafe.