München/Augsburg (ddp-bay). BayernsJustizministerin Beate Merk (CSU) kritisiert die Empfehlung des Deutschen Ethikrates, die sogenannten Babyklappen und die vorhandenen Angebote zur anonymen Geburt aufzugeben. Dies sei nichthinnehmbar, sagte Merk am Donnerstag in München. Sie mahnte: «Es darf nicht sein, dass wir Frauen in so extremen Notlagen alleine lassen.» Sie unterstütze deshalb das unteranderem vom Augsburger Weihbischof Anton Losinger getragene Sondervotum.
Merk fügte hinzu, trotz aller Unzulänglichkeiten sollte auf «vorhandene und auch in Anspruch genommene tatsächliche Hilfen» nicht verzichtet werden. Dies sei man«Leben und Gesundheit der sonst von Aussetzung und noch Schlimmerem bedrohten Kinder schuldig».
Der Deutsche Ethikrat hatte zuvor erklärt, die seit 1999 in Deutschland eingerichteten Babyklappen sowie die Angebote zur anonymen Geburt seien zwar mit dem Ziel geschaffen worden,Kindsaussetzungen und -tötungen zu verhindern. Schätzungen zufolge seien durch diese Angebote aber seit ihrer Einführung «mehr als 500 Kinder zu Findelkindern mit dauerhaftanonymer Herkunft geworden». Die bestehenden Angebote anonymer Kindesabgabe seien «ethisch und rechtlich sehr problematisch, insbesondere weil sie das Recht des Kindes auf Kenntnis seinerHerkunft und auf Beziehung zu seinen Eltern verletzen».
Losinger schrieb dagegen als Mitglied des Ethikrates in seinem Sondervotum: «Für Frauen in einer Notlage, die von offenen Hilfsangeboten nicht erreicht werden, kann das Angebot deranonymen Kindesabgabe in einer sogenannten Babyklappe oder aber bereits der Geburt des Kindes ohne Preisgabe der Identität der Mutter eine letzte Alternative dazu sein, ihr Kind unversorgtauszusetzen.» Es bestehe «immerhin die reale Möglichkeit der Rettung eines Kindes vor dem Tod durch die Angebote der anonymen Kindesabgabe, so dass diese im Hinblick auf denLebensschutz bestehen bleiben müssen».
Merk setzte sich für eine gesetzliche Regelung der geheimen und der anonymen Geburt ein und schlug ein «klar definiertes Stufenmodell» vor. Nicht die anonyme, sondern die geheimeGeburt soll demnach der gesetzlich geregelte Grundfall sein.
Bei der in einer Klinik vorgenommenen geheimen Geburt werden Merk zufolge die Personenstandsdaten zwar erfasst, bleiben jedoch bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres des Kindes unter Verschluss.Erst danach soll es zu einer Offenbarung der Daten kommen können. Eine solche geheime Geburt solle keine Pflichtberatung als Voraussetzung haben.
(ddp)
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