Berlin (ddp). Bundesjustizministerin SabineLeutheusser-Schnarrenberger (FDP) steht auch nach dem Amtsantritt zu ihrer Verfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung. Sie werde am 15. Dezember zur Verhandlung vor demBundesverfassungsgericht erscheinen, sagte Leutheusser-Schnarrenberger der Tageszeitung «taz».
Sie komme aber nicht als Ministerin, sondern als «Beschwerdeführerin». Leutheusser-Schnarrenberger hatte gemeinsam mit anderen FDP-Politikern eine Verfassungsklage gegen dieVorratsdatenspeicherung eingelegt. Eigentlich ist das Justizministerium in der Sache laut «taz» federführend und müsste die Regelung auch in Karlsruhe verteidigen.
«Aus Respekt vor meinem jetzigen Amt werde ich nicht auf der Seite der Beschwerdeführer sitzen, aber ich werde anwesend sein», sagte die Justizministerin. «Ich werde mich nichtzur Sache einlassen, will aber mit meiner Anwesenheit deutlich machen, dass ich zu meiner Rechtsposition stehe und die Bedeutung unterstreichen, die ich diesem Thema beimesse.»
Durch das Gesetz wurden Telekommunikationsfirmen verpflichtet, ab 2008 die Daten von Telefonverbindungen aller Bundesbürger und ab 2009 auch die Daten von Internetverbindungen anlasslos jeweilssechs Monate lang zu speichern. Protokolliert wird damit, wer mit wem per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden hat.
(ddp)
Schlagworte: Datenschutz, Leutheusser-Schnarrenberger, Prozesse