München (ddp). Baden-Württembergs JustizministerUlrich Goll (FDP) will die Beschneidung von Frauen mit Gefängnis künftig unter Strafe stellen. Wie das Nachrichtenmagazin «Focus» meldet, soll nach den Vorstellungen Golls eineMindeststrafe von zwei Jahren erhalten, wer äußere Genitalien von Frauen wie Klitoris und Schamlippen verstümmelt. Baden-Württemberg werde deswegen zusammen mit Hessen eineBundesratsinitiative starten.
Das neue Gesetz wäre ungewöhnlich: Mit ihm können auch Beschneidungen im Ausland verfolgt werden, wenn das Opfer zur Zeit der Tat in Deutschland gemeldet war. Außerdem wird dieVerjährung aufgeschoben, bis das Opfer 18 Jahre alt ist, damit es sich später auch gegen die eigene Familie wehren kann.
Laut Goll sind etwa 4000 Mädchen und Frauen mit ausländischen Wurzeln als gefährdet anzusehen. Schätzungen zufolge sind 20 000 Frauen in Deutschland bereits beschnitten. DeutscheGerichte haben wiederholt die Ausreise von Mädchen in das afrikanische Herkunftsland ihrer Eltern verboten, weil ihnen in den Ferien die Beschneidung drohte. Diese Tradition ist besonders inAfrika, aber auch in Lateinamerika und Asien verbreitet.
(ddp)
Schlagworte: Beschneidung, Frauen, Justiz