Berlin (ddp-bwb). Der Bundesrat fordert eine bessereKennzeichnung von «Analog-Käse» und «Mogel-Schinken». Die Länderkammer schloss sich am Freitag einer Forderung Baden-Württembergs an, wonach sich dieBundesregierung auf EU-Ebene für eine transparentere Kennzeichnung von Lebensmittelimitaten einsetzen soll.
Der baden-württembergische Verbraucherminister Peter Hauk (CDU) sagte, die Verschleierung von Lebensmittelimitaten sei «nicht hinnehmbar». Nach der bisherigen Rechtslage sei eineDeklarierung von Imitaten im Zutatenverzeichnis ausreichend. Bei «Analog-Käse» stehe etwa «Lebensmittelzubereitung unter Verwendung von Milcheiweiß undPflanzenfett» im Kleingedruckten. Vom Verbraucher könne aber nicht erwartet werden, dass er sich alle Angaben im Zutatenverzeichnis durchlese und mit sämtlichen Fachbegriffen aus derLebensmittelchemie vertraut sei.
Für die Lebensmittelüberwachung zuständige Landesbehörden hatten in jüngster Zeit verstärkt die Verwendung sogenannter Lebensmittelimitate bei zubereiteten Lebensmittelnfestgestellt. Der Antrag sieht vor, dass transparentere und strengere Regelungen zur Kennzeichnung von Lebensmittelimitaten in einen aktuell diskutierten EU-Verordnungsvorschlag integriert werden undzeitnah in Kraft treten. Imitate müssten «klar, sichtbar und verständlich» als Ersatzprodukt erkennbar sein, betonte Hauk.
Von «Mogel-Schinken» wird dann gesprochen, wenn Kochschinken aus Reststücken besteht, die in ein schnittfestes Stärke-Gel eingebettet sind. Als «Analog»- oder«Kunstkäse» werden käseähnliche Erzeugnisse bezeichnet, die nicht oder nur zu einem Teil aus Milch hergestellt sind.
(ddp)
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