Hamburg/Berlin (ddp). Die rechtspopulistische Partei DieRepublikaner (Rep) darf nicht mehr mit Hape Kerkelings Kunstfigur Horst Schlämmer werben. Wie Kerkelings Anwalt Harro von Have am Dienstag in Hamburg bestätigte, erließ dasLandgericht Köln am Montagabend eine einstweilige Verfügung, die der Partei untersagt, Schlämmer weiter für ihre Wahlkampfwerbung zu verwenden. Ein entsprechender Wahlwerbespoteiner nordrhein-westfälischen Rep-Kandidatin dürfe damit nicht mehr gesendet werden. Der Beschluss sei jedoch noch nicht rechtskräftig.
Die Republikaner teilten am Dienstag in Berlin mit, der Beschluss des Landgerichts liege der Partei noch nicht vor. Die Partei kündigte zugleich an, gerichtlich gegen die Entscheidung vorgehenzu wollen.
Nach Angaben von «Bild.de» lief der TV-Spot bisher dreimal im Fernsehen. Rep-Kandidatin Uschi Winkelsett sagt darin: «Nein, mein Name ist nicht Schlämmer. Und ich kandidiereauch nicht für eine Spaßpartei. Politik ist nicht lustig. Aber seine 18 Prozent würden auch uns gut stehen …» Am Schluss des knapp zweiminütigen Films heißt es:«Wählen Sie die Republikaner (…) Frei nach Horst Schlämmer: Schlechter als die anderen sind wir auch nicht.»
Kerkeling war nach Angaben seines Anwalts vor der Veröffentlichung des Spots nicht informiert worden. Am Montag hatte er deshalb für seinen Mandanten einen Antrag auf einstweiligeVerfügung eingereicht, um eine weitere Ausstrahlung des Spots zu verhindern.
(ddp)
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