Hildesheim (ddp-nrd). Im Prozess um die Prügelei miteinem deutschen Hotel- und Diskobesitzer in Kenia vor neun Jahren erwägt Ernst August Prinz von Hannover rechtliche Schritte gegen einen gerichtlichen Gutachter. Sein Mandant lassezivilrechtliche Schritte gegen den Rechtsmediziner prüfen, sagte am Montag Ernst Augusts Anwalt Hans Wolfgang Euler. Dessen Gutachten sei in einem früheren Verfahren in derselben Sache vordem Landgericht Hannover zu oberflächlich gewesen, sagte Euler, der davon ausging, dass sich das beim damaligen Urteil zuungunsten seines Mandanten ausgewirkt habe.
Der Rechtsstreit um schwere Körperverletzung wird derzeit in einem wiederaufgenommenen Berufungsverfahren vor dem Landgericht Hildesheim geführt. Besonders von schweren inneren Verletzungendes Geschädigten, Josef Brunlehner, sei nun nicht mehr die Rede, betonte Euler. Auch den möglichen Gebrauch eines Schlagringes habe der Mediziner relativiert. In dem früheren Gutachtensei noch von «potenziell lebensbedrohlichen Verletzungen» die Rede gewesen.
Brunlehner will nach der Prügelattacke durch Ernst August unter anderem Blut gespuckt und wegen einer Lungenverletzung zwei Tage auf der Intensivstation eines Krankenhauses in Mombasa verbrachthaben. Beweisfotos zeigten dagegen nur «oberflächliche Verletzungen», so Euler. Strittig ist, ob die Verletzungen überhaupt von der Prügelei mit dem Prinzen kommen.
Bei der Vorstellung seines Gutachtens vor dem Landgericht Hildesheim sagte der Rechtsmediziner am Montag, man müsse davon ausgehen, «dass hier erhebliche Gewalt vorgelegen hat». ObErnst August sein Opfer mit einem Gegenstand, etwa einem Schlagring, verprügelt haben könnte, wollte der Mediziner nicht sagen. Es sei möglich, dass ein großer Fingerring imSpiel gewesen sei. Aber: «Wenn ich mit einem Gegenstand 10 bis 15 Schläge mit entsprechender Heftigkeit austeile, würde ich erwarten, mehr zu sehen», sagte der Gutachter. SeineExpertise über die Prügelei am Strand einer Urlaubsinsel in Kenia vor neun Jahren erstellte er unter anderem an Hand der Fotos.
Medizinische Spuren für die von Ernst August eingeräumten Ohrfeigen konnte er nicht finden. Allerdings seien Ohrfeigen «medizinisch nicht auszuschließen». Denkbar seiauch, dass sich Brunlehner die Abschürfungen am Oberkörper mit großen Muscheln vom Strand selbst zugefügt haben könnte.
Brunlehners Anwalt Alexander Spreitzer zeigte sich am Montag jedoch überzeugt, dass das Gutachten zugunsten seines Mandanten ausfalle. «Der Sachverständige hat bestätigt, dassdie Version meines Mandanten glaubwürdig ist», sagte Spreitzer.
Brunlehner, deutscher Hotel- und Diskobesitzer in Kenia, behauptet, von Ernst August vor neun Jahren am Strand der kenianischen Insel Lamu schwer verprügelt worden zu sein. Ernst August hingegenhat nur das Austeilen von zwei Ohrfeigen wegen störenden Lärms aus Brunlehners Disko eingeräumt. Für den Prozess sind bislang noch zahlreiche Verhandlungstage anberaumt.
Am Montag tauschten sich Verteidigung, Staatsanwaltschaft, Richter und Nebenklage-Vertreter in vertraulichen Gesprächen über das weitere Verfahren aus. Bislang wird mit einem Prozessendenicht vor Ablauf des Jahres gerechnet. In einem Berufungsverfahren in dem Fall war Ernst August 2004 vor dem Landgericht Hannover zu einer Geldstrafe von 445 000 Euro verurteilt worden.
(ddp)
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