Augsburg (ddp). Die Ausstellung eines plastiniertenLeichenpaars beim Geschlechtsakt bleibt in Augsburg untersagt. Der umstrittene Plastinator Gunther von Hagens unterlag in dieser Frage in einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg, wieein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte. Das entsprechende Verbot durch die Stadtverwaltung gegen die Macher der Ausstellung «Körperwelten» wurde damit bestätigt. OrganisatorHagens wollte sich auf Anfrage nicht zu der Entscheidung äußern.
Das Verwaltungsgericht begründete sein Votum anders als die Stadt. Diese hatte argumentiert, dass die Zurschaustellung konservierter Körper von zwei toten Menschen beim Sex gegen dieVorschriften des bayerischen Bestattungsgesetzes und den postmortalen Persönlichkeitsschutz verstoße. Das Verwaltungsgericht bezog sich hingegen auf Zweifel daran, ob der Spender desmännlichen Körpers bei seiner Einwilligung ein halbes Jahr vor seinem Tod im vollen Besitz seiner geistigen Kräfte war.
Auf seinem Totenschein wurde dem Mann nämlich später Demenz attestiert. Der Sprecher sagte, das Gericht habe mit Angehörigen und behandelnden Ärzten gesprochen und dabeiwidersprüchliche Aussagen zu hören bekommen. In der Abwägung habe es sich, auch wegen des Zeitdrucks bei einer Eilentscheidung, für den prophylaktischen Schutz der Würde desMannes entschieden. Schließlich sei die Darstellung beim Geschlechtsakt besonders schwerwiegend.
Die moralische Frage, ob die Zurschaustellung Toter beim Sex gegen die Menschenwürde verstoße, «konnte offengelassen werden», wie der Sprecher sagte. Damit müsste sich dasGericht eventuell dann auseinandersetzen, wenn Hagens ein anderes Paar kopulierender Leichen nach Augsburg bringen sollte. Außerdem kann Hagens noch juristisch gegen die Entscheidungvorgehen.
Einen Teilsieg erreiche Hagens in dem Eilverfahren in der Frage, ob er sich seine Ausstellungsstücke im Vorfeld von der Stadt genehmigen lassen muss. Diese Forderung der Behörde ging demGericht zu weit. Dafür gebe es keine Rechtsgrundlage. Die Stadt könne erst im Nachhinein eingreifen, falls ihr etwas als unzulässig erscheine.
Die konservierten Körper zweier toter Menschen beim Sex hatte Hagens zum ersten Mal im Mai in Berlin gezeigt. Das Exponat war dort jedoch in einem separaten Raum ausgestellt, zu dem Besucherunter 16 Jahren nur mit Einwilligung von Erziehungsberechtigten Zutritt hatten. In Augsburg wurden die beiden Leichen mit einer goldfarbenen Folie verhüllt. Die«Körperwelten»-Ausstellung gastiert hin Augsburg noch bis zum 13. September.
(ddp)
Schlagworte: Ausstellungen, Gesellschaft, Justiz, Plastination, ZF1