Im Prozess um den Tod eines 20-jährigen Fotomodels inBeelitz-Heilstätten hat die Verteidigung in ihrem Schlussplädoyer den Mordvorwurf gegen den Angeklagten zurückgewiesen. Der Tod sei nicht vorsätzlich, sondern fahrlässigverursacht worden, sagte der Verteidiger am Donnerstag vor dem Landgericht in Potsdam.
Sein Mandant habe die Frau bei einem vereinbarten sexuellen Rollenspiel gewürgt, aber nicht töten wollen. Der Verteidiger beantragte eine Freiheitsstrafe, die drei Jahre nichtüberschreiten sollte. Zudem solle der Haftbefehl aufgehoben werden, forderte er. Michael F. sei nicht vorbestraft und sitze seit einem Jahr in U-Haft. Er lebe in einer festen sozialen Struktur.Es bestehe keine Fluchtgefahr, argumentierte der Verteidiger.
Mit Bratpfanne geschlagen und erwürgt
Der Angeklagte Michael F. soll die junge Frau Ende Juli 2008 zur Befriedigung seiner Sexualtriebe getötet haben. Laut Anklage sollen sich der Hobbyfotograf und das Gelegenheitsmodel überdas Internet kennengelernt haben. In einem Appartement in Beelitz-Heilstätten soll der Mann die Frau mit einer Bratpfanne geschlagen und dann zu Tode gewürgt haben. Anschließend soller sich an der Leiche vergangen haben.
Der inzwischen 39 Jahre alte Angeklagte bestreitet die Vorwürfe. Am ersten Prozesstag im April räumte der promovierte Wissenschaftler aus Mainz zwar ein, die junge Frau gewürgt zuhaben. Das sei aber Teil eines sexuellen Rollenspiels gewesen. Er habe sie nicht töten wollen.
Die Staatsanwaltschaft sieht die Argumentation nach mehr als einem Dutzend Verhandlungstage widerlegt, hält F. aber aufgrund einer seelischen Abartigkeit für vermindert schuldfähig.Ankläger Jörg Möbius verlangt deshalb eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren. In dem Verfahren soll am 20. August das Urteil gesprochen werden.
(ddp)
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