Dresden (ddp). Die Strategie der rechtsextremen NPD,über Schöffenämter gezielt Einfluss auf die Rechtssprechung zu nehmen, geht offenbar zum Teil auf. In mehreren Städten soll die Partei nach einem bundesweiten Aufruf zurSchöffen-Bewerbung erfolgreich gewesen sein, unter anderem am Amtsgericht Riesa, wie das ARD-Magazin «Fakt» und der MDR am Montag berichteten.
Der Direktor des Amtsgerichts Riesa, Herbert Zapf, bestätigte, dass eine NPD-Anhängerin als sogenannte Hilfsschöffin am Gericht beschäftigt sei. Nach Bekanntwerden des Falls seiam Montag ein Verfahren eingeleitet worden, um die Frau wieder von der Schöffenliste zu streichen.
Es handele sich laut «Fakt» dabei um die NPD-Kreistagskandidatin Ines Schreiber, deren Mann für das NPD-Organ «Deutsche Stimme» arbeitete. Laut Zapf soll sie in einemFall als Schöffin im Einsatz gewesen sein. Dabei sei ein Diebstahlsdelikt verhandelt worden. Der Umstand, dass die Frau der NPD nahe stehe, sei bei den Schöffenwahlen im vergangenen Jahrnicht bekannt gewesen, sagte Zapf. Dies habe er erst in der vergangenen Woche erfahren. Für das Ehrenamt wurde die Frau von der Gemeinde Strehla als Kandidatin auf die Liste gesetzt, überdie dann der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht entschieden habe.
Die NPD hatte ihre Anhänger zuvor ausdrücklich aufgefordert, bei Schöffenwahlen zu kandidieren. In einem Aufruf, der auch im Internet veröffentlicht und vom sächsischenNPD-Landtagsabgeordneten Jürgen Gansel unterzeichnet wurde, heißt es, als ehrenamtlicher Richter könne man «das gesunde Volksempfinden in die Urteilsfindungeinfließen» lassen. Damit könne «ein höheres Strafmaß etwa gegen kriminelle Ausländer und linksradikale Gewalttäter» durchgesetzt werden.
Zapf sagte, die Schöffin müsse noch angehört werden. Sie habe zwei Wochen Zeit, sich zum Sachverhalt äußern. Für die Streichung von der Liste müssten Gründeangegeben werden. Zapf verwies jedoch auf ein Bundesverfassungsgerichtsurteil vom Mai 2008, wonach besondere Verfassungstreue von Richtern im Ehrenamt verlangt werde. Die Karlsruher Richter hattendamals die Amtsenthebung eines ehrenamtlichen Richters beim Arbeitsgericht Stuttgart bestätigt, der Mitglied einer Neonazi-Rockband war. Die Verfassungsbeschwerde des Mannes wurde damalsverworfen.
Der Politikwissenschaftler Hans-Gerd Jaschke sagte «Fakt»: «Im speziellen Fall der NPD ist öffentlich bekannt, dass sie demokratiefeindlich ist, dass sie Positionen vertritt,die nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind.» Allein dieses Wissen hätte ausreichen müssen, um NPD-Bewerber abzulehnen.
Nach Angaben des Justizministeriums will Sachsen sich einem Vorschlag Brandenburgs anschließen und eine Bundesratsinitiative vorantreiben, um den Gerichten in solchen Fällen ein besseresInstrument für entsprechende Entlassungsverfahren zur Hand zu geben.
An den sächsischen Amts- und Landgerichten gibt es 4000 Schöffenstellen. Die Amtszeit der ehrenamtlichen Richter beträgt fünf Jahre. Die Stellen wurden mit Beginn des Jahres neubesetzt. Die Schöffen wurden von Wahlausschüssen der Amtsgerichte aus den Vorschlagslisten der Gemeinden ernannt. Hilfsschöffen können zum Einsatz kommen, wenn dieHauptschöffen beispielsweise aus Krankheitsgründen ausfallen.
(ddp)
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