München (ddp). Der Freistaat Bayern gibt offenbarseinen Widerstand gegen die immer stärkere rechtliche Anerkennung von homosexuellen Partnerschaften auf: Die Staatsregierung hat ihre Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen dasLebenspartnerschaftsergänzungsgesetz des Bundes zurückgenommen, wie die «Süddeutsche Zeitung» (Montagausgabe) aus Regierungskreisen erfahren hat. Dies sei ein weitererSchritt bei der rechtlichen Annäherung von Ehe und homosexuellen Partnerschaften.
Das Gesetz vom 1. Januar 2005 versucht, die «Lebenspartnerschaft» von gleichgeschlechtlichen Partnern noch weiter als im Gesetz von 2001 der Ehe anzupassen. Die NormenkontrollklageBayerns richtete sich dabei vor allem gegen die sogenannte Stiefkindadoption: Das angefochtene Gesetz ermöglicht die Adoption des Kindes des anderen Homo-Lebenspartners. Bayerns Staatsregierunghatte argumentiert, dass dies der «Natürlichkeit» widerspreche. Das Erziehungsrecht nach Artikel 6 des Grundgesetzes stehe nur Vater und Mutter zu, nicht aber zwei Männern oderzwei Frauen.
Wie jetzt bekannt wird, habe der Bevollmächtigte Bayerns in diesem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, der Erlanger Rechtsprofessor Matthias Jestaedt, die Klage gegen das Gesetz bereitsmit Schriftsatz vom 8. Juli 2009 zurückgenommen. Das Verfahren werde daher vom Verfassungsgericht in Kürze eingestellt werden. Zur Klagerücknahme gebe es bisher keine offizielleStellungnahme.
(ddp)
Schlagworte: Gesellschaft, Homosexualität