Wahlbeobachter kommen nach Deutschland

Hamburg/Wiesbaden (ddp). Die Organisation fürSicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) schickt in diesem Jahr erstmals Beobachter zur Bundestagswahl nach Deutschland. Einem Bericht der «Financial Times Deutschland»(Montagausgabe) zufolge will sich das Expertenteam auch mit der umstrittenen Nichtzulassung mehrerer kleiner Parteien durch den Bundeswahlausschuss befassen.

Nach Angaben des Innenministeriums folgen die Wahlbeobachter einer Einladung der Bundesregierung, die immer vor Bundestagswahlen ausgespochen werde. Mit der Nichtzulassung einiger Parteien habe dieEntsendung «definitiv» nichts zu tun, sagte eine Sprecherin.

Der Sprecher des OSZE-Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte, Jens-Hagen Eschenbächer, hatte zuvor angekündigt: «Wir schicken in diesem Jahr zum ersten Malein Expertenteam zur Beobachtung einer Bundestagswahl nach Deutschland.» Er betonte: «Da die Nichtzulassung mehrerer Parteien in Deutschland ein Thema ist, werden sich unsereWahlbeobachter das genau ansehen.»

Eschenbächer zufolge sollen die zwölf Wahlbeobachter von Mitte September bis Anfang Oktober durch Deutschland reisen und den rechtlichen Rahmen der Wahl, den Wahlkampf, dieBerichterstattung in den Medien sowie den Ablauf am Wahlsonntag untersuchen. «Die Experten werden dann einen Bericht schreiben, der nach der Wahl veröffentlicht wird.» DerOSZE-Sprecher hob hervor: «Deutschland ist das einzige große EU-Land, in das wir noch keine Beobachter entsandt haben bisher. Insofern haben wir uns diesmal entschieden, die Einladunganzunehmen.»

Die Kritik am Bundeswahlleiter Roderich Egeler reißt indessen nicht ab. Der Düsseldorfer Parteienrechtsexperte Martin Morlok sagte, den «Grauen» und der Satire-Partei«Die Partei» habe der Bundeswahlausschuss die Parteieigenschaft «auf Grundlage falscher Annahmen» aberkannt. Damit hätte der Ausschuss, anders als von BundeswahlleiterEgeler angenommen, bei seiner zweiten Sitzung am vergangenen Donnerstag «nicht nur das Recht, sondern die Pflicht gehabt, eine erkennbar falsche Entscheidung zu revidieren».

Auch bei der Ablehnung der «Freien Union», bei der es um einen Formfehler der Vorsitzenden Gabriele Pauli ging, habe der Ausschuss den «wesentlichen rechtlichen Aspektüberhaupt nicht diskutiert»: Paulis fehlende Unterschrift hätte im Prinzip auch nach Fristablauf noch nachgeholt werden können. Um so schlimmer sei, dass abgelehnte Parteien vorder Wahl kein Gericht anrufen könnten. Morlok betonte: «Das ist rechtsstaatlich nicht hinnehmbar – im Nachhinein können diese Fehler dazu führen, dass die Wahl wiederholt werdenmuss.»

Ein Mitglied des Bundeswahlausschusses, der von den Grünen nominierte Rechtsanwalt Hartmut Geil, sprach sich sogar dafür aus, «das Verfahren der Partei-Anerkennung einfachabzuschaffen». Er bezeichnete es als «schwierigen Zustand», dass der Ausschuss ad hoc eine so heikle Entscheidung treffen müsse, zumal es dafür «keine guten undgriffigen Kriterien gibt».

Der Bundeswahlleiter verteidigte sein Vorgehen. Die Ablehnung der «Freien Union» sei vom Bundeswahlausschuss nach intensiver Diskussion entschieden worden, erklärte Egeler. Erstellte klar, das einzig zulässige Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Ausschusses sei der Einspruch innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Wahltag. Pauli begrüßte dieEntsendung von Wahlbeobachtern. Die OSZE-Vertreter könnten dann sehen, «wie hier etablierte Parteien versuchen, kleine Parteien aus dem demokratischen Entscheidungsprozessherauszuhalten», sagte sie.

(ddp)

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