München/Köln (ddp-nrw). Der Rechtsstreit zwischeneiner Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen und dem Lehrer-Bewertungsportal spickmich.de geht in eine neue Runde. Wie das Münchner Nachrichtenmagazin «Focus» am Sonntag vorab berichtete,zieht die Pädagogin nach ihrer Niederlage vor dem Bundesgerichtshof (BGH) vor das Bundesverfassungsgericht. Der Anwalt der Klägerin, Peter Scholten, sagte dem Blatt, «die Klagestützt sich auf die Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung». Die Daten der Lehrer würden in diesem Internetportal ohne Einwilligung verwendet.
Der BGH hatte vor rund einem Monat entschieden, dass Schüler ihre Lehrer im Internet auf der Webseite spickmich.de benoten dürfen. Das Gericht verwarf damit die Revision der Lehrerin, derenKlage gegen die Betreiber des Bewertungsportals bereits vor dem Landgericht Köln und dem Oberlandesgericht Köln gescheitert war.
Laut BGH sind die Bewertungen zulässig, da sie «weder schmähend noch beleidigend» seien. Der Persönlichkeitsschutz der Lehrerin und ihr Recht auf informationelleSelbstbestimmung müssten hinter das Recht auf freien Meinungsaustausch zurücktreten. Die Bewertungen seien Meinungsäußerungen, die die berufliche Tätigkeit der Klägerinbeträfen. Dabei genieße der Einzelne aber grundsätzlich nicht den gleichen Schutz wie in der Privatsphäre.
(ddp)