Verbraucherschützer kritisieren Vorgehen der GEZ

Leipzig (ddp-lsc). Die Verbraucherzentrale Sachsenkritisiert das Vorgehen der bundesweiten Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln bei der Überprüfung der Bankdaten der Gebührenzahler. Die Verbraucherschützer hättenin den vergangenen Tagen zahlreiche Anfragen von verunsicherten Menschen bekommen, die von der GEZ um eine schriftliche Bestätigung der Einzugsermächtigung gebeten wurden, sagteFinanzexpertin Andrea Hoffmann von der Verbraucherzentrale am Freitag in Leipzig. In den Schreiben seien «nicht nur im Einzelfall die angegebenen persönlichen Daten falsch» gewesen.

Das Anliegen der GEZ sei zwar prinzipiell nicht zu beanstanden, die Umsetzung jedoch schief gelaufen, kritisierte sie. Bis zum 31. Oktober dieses Jahres muss ihren Angaben zufolge dieEuropäische Richtlinie für Zahlungsdienste in deutsches Recht überführt werden. Diese regelt auch ein neues Lastschriftverfahren und damit ebenso die Einzugsermächtigung.Zwar werde es eine Übergangsperiode geben, in der die alten Einzugsermächtigungen von den Banken und Sparkassen noch berücksichtigt werden, aber diese Zeit sei begrenzt.

In den nächsten Monaten werden Verbraucher nach den Worten Hoffmanns noch einmal von weiteren Vertragspartnern wie Zeitungsverlagen oder Versicherungsgesellschaften ähnliche Post erhalten.Das habe rechtliche Hintergründe. Ein Anbieter könne sich künftig nicht mehr auf eine nur mündlich erteilte Einzugsermächtigung berufen, sondern benötigegrundsätzlich eine schriftliche Einwilligung.

Der von der GEZ verwendete Text für die Bestätigung der Einzugsermächtigung habe allerdings nichts mit dem neuen Recht zu tun, obwohl sich die Behörde im dazugehörigenAnschreiben ausdrücklich darauf beruft. Kritisch sei auch, dass der Verbraucher nicht auf sein Recht hingewiesen werde, einer Falschbuchung widersprechen zu können, so dieVerbraucherschützer.

(ddp)

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