Auf Unternehmen kommen in Zukunft noch weitere Kosten zu. Nun dürfen auch fürComputer, welche dazu fähig sind eine Verbindung mit dem Internet herzustellen, Gebühren kassiert werden.
Für beruflich genutzte Computer müssen nun ebenfalls Gebühren entrichtet werden. Dies ergab eine Klage, die vom rheinland-pfälzischen Oberlandesgericht abgewiesen wurde. Wenn inden Büros schon keine Radios stehen, müssen die Rundfunkanstalten eben auf andere Weise an Geld kommen. Seit neuesten Berichten müssen nun die internetfähigen Rechner derAngestellten herhalten.
Zukünftig sind für beruflich genutzte PCs mit InternetanschlussGEZ-Gebühren zu entrichten. Umgangen werden kann diese Rundfunkebühr nur von jenen, die bereits ein herkömmliches Rundfunkgerät in den Büroräumen oder einemDienstfahrzeug angemeldet haben. Die Übrigen werden zur Kasse gebeten, denn schließlich gilt im Gebühren-Dschungel immerhin noch gleiches Recht für alle.
Der Kläger ist ein Rechtsanwalt, der einen PC mit Internetanschluss zur Recherche und für Schreibarbeiten benötigt. Da er mit Hilfe dessen auch den Südwestrundfunk empfangen kann,dies jedoch nicht in Anspruch nimmt, schickte ihm der SWR einen Gebührenbescheid der GEZ über einen Betrag von 5,51 Euro monatlich.
In erster Instanz wurde dem klagenden Rechtsanwalt Recht zugesprochen, denn allein dieMöglichkeit des Rundfunkempfangs mache ihn noch lange nicht zu einem Teilnehmer. In zweiter Instanz sah man diesen Sachverhalt jedoch anders und wies die Klage des Juristen somitzurück.
Computer mit Internetanschluss zählen zu den neuartigen Rundfunkempfangsgeräten im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrages und gelten somit als gebührenpflichtig. Auch dann,wenn von dieser möglichen Funktion keinerlei Gebrauch gemacht wird. Die öffentlich-rechtlichen Sender langen mit dieser Methode zu, denn die Einnahmen der GEZ werden auf dieöffentlich-rechtlichen Sender verteilt. Immerhin war dies im Jahre 2007 eine stolze Summe von 7,3 Milliarden Euro.
Was haltet ihr vom Gebührensystem der Rundfunkanstalten? Ist esgerechtfertigt für Dienste zu zahlen, die man überhaupt nicht in Anspruch nimmt oder seid ihr der Meinung, dass sich auch die Öffentlich-Rechtlichen irgendwie über Wasser haltenmüssen?
Quelle: Spiegel.de