Thema der Woche – Zivil- und Ersatzdienst

„Ich will nicht zum Bund!“ Eine Aussage, die nicht wenige junge Männer treffen – aberwelche Alternativen gibt es eigentlich, wenn man nicht das Glück hatte ausgemustert zu werden? Das Thema der Woche klärt die undurchsichtige Suppe rund um Zivildienst, Ersatzdienst und dasFSJ.

Der Zivildienst

Der Zivildienst ist laut Artikel 12a des Grundgesetzes ein Ersatzdienst, zu dem all jene verpflichtet werden, die den Wehrdienst nicht leisten wollen. Zum Dienst an der Waffe kann in Deutschland, wiedas Grundgesetz ebenfalls festlegt, niemand gezwungen werden. Der Zivildienst dauert genau so lange wie der Grundwehrdienst, nämlich neun Monate und wird auch genauso bezahlt. In der Praxisverdienen Zivildienstleistende jedoch häufig etwas mehr, da ihnen ein Ausgleich für Verpflegung und Unterkunft, welche bei der Bundeswehr gegeben ist, angerechnet wird. Abgeleistet werdenkann der Zivildienst nur in Stellen, die vom Bundesamt für Zivildienst auch anerkannt sind und damit bestimmte Kriterien (zum Beispiel Wahrung regulärer Arbeitsplätze) erfüllen.Geleistet werden muss der Zivildienst nur von denjenigen, die ihren Wehrdienst aus Gewissensgründen verweigern, Ausgemusterte sind nicht dazu verpflichtet.

Die Befreiung vom Wehrdienst

Unter bestimmten Voraussetzungen kann man vom Wehrdienst sogar befreit werden – auch wenn man eigentlich dafür geeignet wäre. Diese Regelung gilt beispielsweise, wenn schon zwei Geschwisterden Wehrdienst geleistet haben oder man sich um ein eigenes Kind kümmert. Eine mittlerweile oft gewählte Methode den Wehrdienst zu umgehen ist die Verpflichtung im Zivil- oderKatastrophenschutz: Wer insgesamt sechs Jahre darin tätig war oder sein wird, ist vom Wehrdienst freigestellt. Dazu schließen Hilfsorganisationen wie die Johanniter Unfall Hilfe oder dasRote Kreuz Verträge über sechs Jahre mit den Ersatzdienstwilligen ab, deren Einhaltung vom jeweiligen Zugführer innerhalb der Organisation kontrolliert wird. So sind vielerorts einebestimmte Anzahl ehrenamtliche Stunden abzuleisten, anderenorts sind bestimmte Fortbildungen, Helfertreffen oder andere Elemente des Katastrophenschutzes verpflichtend um eine aktive Teilnahmebescheinigt zu bekommen. Eine Befreiung vom Wehrdienst muss in jedem Fall schriftlich beantragt werden und funktioniert auch bei der Geschwisterregelung nicht „automatisch“.

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Das Freiwillige soziale Jahr

Ein freiwilliges soziales, oder ökologisches Jahr, wird ebenso wie der Zivildienst als Wehrdienstersatz gerechnet und muss beim Kreiswehrersatzamt beantragt werden. Im Gegensatz zum Zivildienstdauert es allerdings mindestens 12 anstelle von neun Monaten. Ziel ist die Förderung freiwilligen Engagements von Jugendlichen in gemeinnützigen Einrichtungen (Krankenhäuser,Pflegeheime, Schulen, Gemeinden, …) oder für den Umweltschutz. Wichtig ist hier vor allem die frühzeitige Bewerbung, da ein FSJ in den meisten Fällen zu festgelegten Terminenbeginnt.

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