Die amerikanische Musikindustrie und die RIAA können wohl die Verträge mit ihrenRechtsberatern kündigen. Beide möchten die Massenklagekampagne gegen Einzelpersonen einstellen und auf andere Mittel zurückgreifen. Gemeinsam mit Internetanbietern arbeitet man aneinem Plan zur Abschreckung der Musikpiraten.
Ganz können die beiden US-Musikriesen jedoch nicht auf ihre Anwälte verzichten.Von den Internetanbietern wird erwartet, dass sie ihren Kunden bei Verstößen gegen das Urheberrecht Warnhinweise zustellen. Bei größeren Verletzungen des Rechts behalte man essich aber vor, weiterhin rechtliche Schritte einzuleiten, um die Ausweitung der Piraterie im Zaum zu halten.
Deutschland agiert als Paradebeispiel
Die Bundesrepublik, die als Beispiel für einen solchen Lösungsweg vorausging, erfreut sich daran, dass ihr Plan nicht nur von Frankreich und England umgesetzt wurde, sondern nun auch nochvon den Vereinigten Staaten. „Die Massenverfahren gegen Internetpiraten sind eine Notwehrlösung, solange keine effizienten Alternativen umgesetzt werden“, so DieterGorny, Vorsitzender des Bundesverbandes Musikindustrie. 70 bis 90 Prozent der verwarnten französichen oder englischen Internetnutzer sollen bereits nach dem ersten oder zweiten Hinweis ihrrechtswidriges Handeln eingestellt haben.
Angaben des Bundesverbandes Musikindustrie zufolge, wurden alleine in diesem und im letzten Jahr 60.000 Strafanzeigen wegen Urheberrechtsverletzungen von Musikstücken gestellt.
Bleibt jedoch die Frage offen, welches der Verfahren sich als glaubhafter undwirkungsvoller herausstellt. Was würde euch mehr abschrecken? Der Warnhinweis eures Internetproviders oder ein Schreiben der zugehörigen Staatsanwaltschaft? Was möglicherweise auchnoch als Sicherheitslücke in Betracht zu ziehen wäre, sind die oftmals auftauchenden E-Mails, die von ihrem Echtheitsstatus oft zweifelhaft sind.
Quelle: Golem.de