Managergehälter in den Schraubstock

Finanzpolitiker von CDU und SPD wollen die Gehälter von Managern zukünftigbegrenzen und gegebenenfalls nach unten schrauben. Diese Pläne dürften den gutverdienenden Konzernchefs keineswegs gefallen. Vor allem die vielseits umstrittenen Boni solleneingeschränkt werden. Die Unionsfraktion äußerte jedoch Bedenken.

Ran an den Speck von Obermann, Mayrhuber, Ackermann, Löscher und vielen weiteren deutschen Top-Managern. Diese vier Herrschaften und viele weitere Kollegen müssen zukünftig eventuellmit erheblichen Einschränkungen in Sachen Gehalt rechnen. CDU-Politiker Otto Bernhard und SPD-Politiker Joachim Poß sitzen zur Zeit an einem Entwurf einer Beschlussvorschlage, in dem dieMöglichkeiten der Unternehmer begrenzt werden sollen, erfolgsabhängige Gehälter zu erhalten. Vor allem das Aktienrecht gilt es so zu ändern, dass Optionen auf persönlicheAktien erst nach frühestens vier Jahren eingelöst werden können.

Auch für derartige Bonuszahlungen sollen bald vierlerlei Änderungen in Kraft treten. Fälle wie in der Vergangenheit bei der Deutschen Bahn AG sollen so in Zukunft vermieden werden.Dort beschloss der Personalausschuss ein Bonusprogramm für die Vorstände und Aufsichtsräte bei einem möglichen Börsengang. Nach Angaben von Union und SPD soll ab sofort beiPublikumsgesellschaften ein Kontrollgremium über die Vergütungen der Vorstände entscheiden, somit auch die Vertreter der Mitarbeiter und Gewerkschaften.

Allerdings werden die Schraubzwingen auch an anderen stellen fester angezogen. Somit soll den Auswüchsen in der Gehaltsgestaltung entgegengewirkt werden. Bereits jetzt können dieAuftsichtsräte die Löhne der Vorstände rückwirkend kürzen. Gleichzeitig wollen die Finanz-Arbeitsgruppen mit ihren Vorstehern Poß und Bernhard darauf hinwirken, dassdie Haftungsbestimmungen in konsequenterer Weise umgesetzt werden.

Noch erheblichere Einbußen müssen Manager in Kauf nehmen, deren Unternehmen staatliche Hilfen in Anspruch nehmen. Diese sollen höchstens das Sechsfache der höchsten Gehaltsstufeverdienen dürfen. Ein Bonus ist in solchen Fällen ebenfalls auf das Maximum reduziert. Natürlich bleiben auch die Öffentlich-Rechtlichen keinesfalls verschont.

Die einzige Frage, die noch zu klären ist wäre, bis zu welcher Höhedie Gehälter von Vorständen und Aufsichtsräten künftig steuerlich anrechenbar sein soll. Die Union plädiert bei den Aufsichtsräten ebenfalls auf volle Anrechenbarkeit.Der bisherige Regelsatz beträgt 50 Prozent. Die Sozialdemokraten lehnen diesen Vorschlag jedoch ab.

Auch Bundeskanzlerin Merkel hatte sich in einer Sitzung am Dienstag skeptisch den Verändeurngen gegenüber geäußert. Zitat: „Wenn man Bezüge vonVorstandsmitgliedern der Landesbanken bei 500.000 Euro deckele, werde es schwer, gute Leute zu finden“.

Quelle: Spiegel.de

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