Wie sieht das eigentlich mit der rechtlichen Situation aus. Bin ich verpflichtet ErsteHilfe zu leisten? Diesem Thema widmen wir uns heute beim Thema der Woche auf RauteMusik.FM.
In Deutschland ist jeder verpflichtet zu helfen, andernfalls kann er nach Paragraph 323c aus dem Strafgesetzbuch angezeigt werden. In dem Paragrafen geht es um die unterlassene Hilfeleistung.
Wann muss man helfen?
Es gibt mehrere Situationen in denen man Hilfeleistung geben muss. Natürlich ist man verpflichtet bei Unfällen oder bei sich plötzlich verschlimmernden Krankheiten Erste Hilfe zuleisten, zum Beispiel bei einem Epilepsieanfall. Weniger eindeutig wäre es bei einem Selbstmordversuch. Dort kann es sein, dass man rechtlich gesehen keine Erste Hilfe leisten muss. Wenn manaber sicher gehen will, sollte man es aber trotzdem tun.
In welchem Umfang muss ich helfen?
Es reicht eigentlich schon die Polizei bzw. den Krankenwagen zu rufen, denn das wäre zumindest vom Gesetz her rechtlich einwandfrei. Natürlich reicht das oft nicht, darum sollte man mit derErsten Hilfe und gegebenenfalls mit lebensrettenden Sofortmaßnahmen beginnen, bis der Notarzt eintrifft.
Was auf keinen Fall passieren darf ist, dass man sich selbst in Gefahr bringt. Soweit muss die Erste Hilfe dann nicht gehen. Es gilt also ein gutes Mittelmaß zu finden, denn schließlichgeht es um das Leben eines Menschen.
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