Kastration für Kinderschänder

Nach dem jüngsten Vorfall will Polens Regierungschef Donald Tusk härter gegenpädophile Straftäter vorgehen. Im Oktober will er einen Gesetzesvorschlag zur Zwangskastration vorlegen und erhält dafür Rückendeckung von der polnischen Bevölkerung.

Zwei Wochen ist es her, dass die Polizei in Ostpolen einen 45-jährigen Familienvater festnahm, der über sechs Jahre hinweg seine leibliche Tochter missbrauchte und dabei zwei Kinder mit ihrzeugte. Das Opfer war zu Beginn der Vergewaltigungen 15 Jahre alt.

Ganz Polen war über diese schockierende Tat entsetzt. Nun will der liberale Tusk die so genannte „chemische Kastration“ in den Gesetzeskatalog aufnehmen. Nach seinenAngaben soll sie auf pädophile Straftäter angewendet werden, „besonders die, die keine Hoffnung auf Besserung haben“ und kündigte an: „Ichmöchte in Polen die schärfste mögliche Gesetzgebung gegenüber Verbrechern einführen, die Kinder vergewaltigen.“

Unklarheit über die chemische Kastration

Wie genau sich Tusk die Kastration vorstellt ist noch offen. Zwar bremsen Medikamente wieAntidepressiva und Antiandrogene die sexuelle Begierde, unter einer chemischen Kastration versteht man aber eigentlich den Einsatz von Medikamenten, die auch bei Prostatakrebspatienten zum Einsatzkommen, erklärt der klinische Sexualpsychologe Christoph Joseph Ahlers: „Durch sie erlischt das sexuelle Verlangen nahezu und bleibt auch nach Absetzen der Medikamenteverringert“.

In Deutschland und anderen europäischen Staaten werden diese Medikamente bereits an Sexualstraftäter verteilt aber nur unter der Vorraussetzung, dass dies freiwillig geschieht und einePsychotherapie mit angeschlossen wird. Diese Therapie sei unabkömmlich, sagt Ahlers weiter: „Ausschließlich Medikamente und diese auch noch unter Zwang zu geben, ist keinesachverständige Behandlung. Medikamente allein führen nicht automatisch zu einer Verbesserung der Verhaltenskontrolle.“ Viel wichtiger sei, dass die Medikamentenverabreichung in„eine qualifizierte Psychotherapie eingebettet“ werde.

Kritik der EU

Während die polnische Bevölkerung zu 84% Tusks Vorhaben unterstützt und seine Umfragewerte deutlich zulegen, kritisieren die EU und Menschenrechtler die Gesetzesinitiative.

Zwar ist für Mitglieder der Europäischen Union das Einführen der Todesstrafeverboten, andere Sanktionen für das Begehen von Straftaten werden aber von jedem Staat eigenständig geregelt. Das bedeutet, dass die EU nichts gegen das Gesetz unternehmenkönnte.

Der SPD-Europaabgeordnete Klaus Hänsch sagte: „Ich glaube nicht, dass diese Zwangskastration eine angemessene Strafe ist, die mit dem modernen Strafrecht vereinbarist und bekam Unterstützung von seinem Kollegen Elmar Brok aus der CDU, der Tusks Vorschlag „nicht für das geeignete Mittel“sieht.

Polens Ministerpräsident nahm den Menschenrechtlern mit dem Hinweis darauf, dass die polnische Verfassung körperliche Bestrafung verbietet, schnell den Wind aus den Segeln: „Ich glaube nicht, dass man solche Individuen – solche Kreaturen – Menschen nennen kann. Darum kann man in diesem Fall auch nicht mit Menschenrechten argumentieren.“

Quelle: Spiegel.de

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