Thema der Woche – Die AGBs

Tipps für die Reise durch den Regeldschungel.

Zum letzten Mal widmen wir uns heute den Schuldenfallen beim Thema der Woche. Es geht um die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB). Was dort alles zu beachten ist und welche Tipps wir für euch haben, erfahrt ihr heute.

Allgemeine Geschäftsbedingungen begegnen uns allen täglich und überall, was wahrscheinlich einer der Hauptgründe ist, warum sie meist ungelesen akzeptiert werden. Hin und wiederwird das allerdings bitter bereut, wenn hohe Rechnungen ins Haus flattern und man über eine fiese Wurzel im Onlinedschungel gestolpert ist.

Fußfallen im World Wide Web

„Laden sie über 900 Bewerbungsmuster“ wirbt eine Seite. Alles was man tun muss, um Zugriff auf die Datenbank zu bekommen, ist, sich registrieren. Wäre da nicht diewinzige Kursive Schrift am untersten Ende der Seite, weit weg vom „Anmelden“ Button, die auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist. Und wäre innerhalb dieserverteufelten AGB nicht zwischen endlosen belanglosen Phrasen der kleine Hinweis, dass man zur Registrierung eine Rechnung über 99 Euro bei einer Vertragslaufzeit von einem Jahr als kleinesWillkommensgeschenk bekommt.

Der Teufel steckt wie immer im Detail. Ein Gang zum Anwalt regelt das Problem meist sehr einfach, denn die Seiten müssen ihre Preise klar dem Angebot zuordnen, sonst kann man den Vertraganfechten – aber: Das ist mühsam und unnötiger Stress. Wer sich VOR dem preisgeben seiner persönlichen Daten die betreffende Seite genauer anschaut stellt schnell fest ob sieseriös wirkt und ob die AGB „sauber“ sind. Überhöhte Preise im extra Kleingedruckten sind ein klares K.O. Kriterium, und sei das Angebot noch so verlockend.

Das Widerrufsrecht

In Deutschland hat jeder Verbraucher ein so genanntes Widerrufsrecht, für den Fall, dass er sich bei einem Vertragsschuss oder beim Kauf einer Ware geirrt hat. Die meisten werden das vomOnlineshopping kennen: Passt mir das bestellte Shirt doch nicht, klebe ich den Retoure Aufkleber aufs Paket und bekomme mein Geld zurück, vorausgesetzt ich tue das innerhalb einer bestimmtenFrist, meist 14 Tage. Was viele nicht wissen: An allen Ecken locken kostenpflichtige Internetangebote mit einer gratis „Testphase“ von – Oh Wunder – genau 14 Tagen. Wer daraufeingeht, zieht schnell den schwarzen Peter, denn durch die 14-tägige kostenlose Testphase verschläft der Tester sein Widerrufsrecht und ist meist sofort danach in einem teuren Vertraggefangen.

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Rechte bei Ebay

Interessant ist auch die Rechtelage bei Ebay: Private Verkäufer müssen das Widerrufsrecht nicht einräumen – der Grund, warum zahlreiche kommerzielle Händler sich alsPrivatverkäufer tarnen, oft auch noch mit falschen persönlichen Daten. Hier gilt es besonders auf die Bewertungen des Verkäufers zu achten, gegebenenfalls auch mal zu schauen was sonstnoch von ihm verkauft wird. Wenn jemand zehn mal den gleichen Fernseher anbietet, wird er wohl kaum ein privater Verkäufer sein.

Kündigungsfristen

Kündigungsfristen müssen in jedem Vertrag festgehalten sein, sie können von vierwöchentlich über jährlich bis zu noch größeren Zeitspannen variieren, darumist es absolut unumgänglich, sich VOR der Vertragsunterzeichnung darüber zu informieren, welche Kündigungsfristen es gibt und was passiert, wenn man sie nicht einhält. So gibt esVerträge, die sich automatisch verlängern, wenn man sie nicht pünktlich kündigt und dadurch unerwartete Kosten verursachen können. Gekündigt wird immer schriftlich undpünktlich, damit man möglichst problemlos das Einhalten der Frist beweisen kann, sollte es mal zu Unstimmigkeiten kommen.

In allen Fällen ist gesunder Menschenverstand die beste und sicherste Vorsorge gegen das Festhängen in fiesen Internetabzockverträgen. Sollte die Falle dennoch einmal zuschnappen,hilft meist der Gang zum Anwalt, keinesfalls sollte man zweifelhafte Forderungen aus Angst vor Konsequenzen einfach bezahlen. Informationen zu bekannten Internetfallen, aktuellen Urteilen undzahlreiche Tests und Tipps findet man auf der Homepage des Verbraucherschutzes.

geschrieben von Aurie
gesprochen von Monjo

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